Das Finanzamt verlangt von mir eine separate Grundsteuererklärung für einen Tiefgaragenstellplatz ( als wirtschaftliche Einheit mit einem eigenen Aktenzeichen auf einem anderen Flurstück als die ca. 50 m entfernte zugehörige Wohneinheit).
Weiß jemand, ob es für mich als Antragssteller und Steuerzahler einen finanziellen Unterschied macht, ob ich den Tiefgaragenplatz weiterhin als eigene Einheit mit eigenem Elsterformular betrachte oder ob ich eine Zuordnung zur um die Ecke gelegenen Wohneinheit beantrage?
Ist es steuerlich günstiger, wenn der Stellplatz zum Haus gehört oder getrennt betrachtet wird?
Weiß jemand, ob es für mich als Antragssteller und Steuerzahler einen finanziellen Unterschied macht, ob ich den Tiefgaragenplatz weiterhin als eigene Einheit mit eigenem Elsterformular betrachte oder ob ich eine Zuordnung zur um die Ecke gelegenen Wohneinheit beantrage?
Ist es steuerlich günstiger, wenn der Stellplatz zum Haus gehört oder getrennt betrachtet wird?
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