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NRW: Grundsteuer, mehrere Flurstücke mit mehr als zwei verschiedene Bodenrichtwerten

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    NRW: Grundsteuer, mehrere Flurstücke mit mehr als zwei verschiedene Bodenrichtwerten

    Hallo,
    ich besitze als Alleineigentümer in NRW ein Reihenhaus auf einem Flurstück, zu dem noch anteilige Gemeinflächen (Wege, Müllplatz...) auf zwei anderen Flurstücken mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten gehören. In das Formular 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens kann ich alle eintragen, in der Anlage GW2 unter 4 - Angaben zum Grund und Boden
    ist nach Eingabe von 2 Flurstücken Schluss - es kommt die Meldung 'Maximale Anzahl an Einträgen erreicht'.
    Was mache ich falsch?
    Grüße aus Krefeld
    Wilfried


    #2
    Was mache ich falsch?
    Nichts ! Mehr als 2 unterschiedliche Bodenrichtwerte können in der Anlage Grundstück (GW2) nicht erfasst werden.

    Sind es wirklich 3 verschiedene Werte ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja. Grundstück des Hauses, gemeinsamer Müllplatz, gemeinsam genutzter Weg. Drei Flurstücke, drei verschiedene Bodenrichtwerte. Das kann doch nicht so selten sein...

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        #4
        Das kann doch nicht so selten sein...
        Anscheinend schon. Im Hilfetext für Baden-Württemberg wird folgende Lösung vorgeschlagen:

        Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit ausnahmsweise in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen
        liegen, tragen Sie bitte hier bei der ersten Fläche die Summe der Teilflächen sowie einen der zutreffenden Bodenrichtwerte ein. Bitte führen Sie in
        diesem Fall zusätzlich inZeile 30 (Ergänzende Angaben) der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) die anteiligen Flächen und
        Bodenrichtwerte auf (z.B. „400 m² x 400 €/m²,150 m² x 350 €/m², 50 m² x 50 €/m²“).


        In der Hilfe für NRW bin ich leider nicht fündig geworden ! Die Zeile 30 GW1 gibt es hier aber ebenfalls.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo!
          Ich hänge mich hier einmal heran, da wir ebenfalls in NRW wohnen und vor einer ähnlichen Situation stehen:

          1.: Flurstück Ackerland (unproblematisch)

          2.: Flurstück bestehend aus 13300 qm Ackerland, 3.300 qm Grünland sowie 2110 qm Wohnbaufläche (Zweifamilienhaus, Außenbereich)

          Im Geoportal NRW werden für das Flurstück mehrere Werte angezeigt: für den Außenbereich (90 € / qm), Forstwirtschaft (0,5 € / qm), sowie 2x Landwirtschaft (1,5€ / qm, Grünland sowie 5€ / qm Ackerland) angezeigt.

          Im Schreiben des Finanzamtes werden nur die 90€ / qm für die gesamte Fläche von ca. 18.700 qm angegeben.

          Wenn ich die Ausführungen hier richtig verstehe, kann und sollte man hier aber differenzieren und gem. letztem Kommentar von Charlie24 die Werte eintragen, richtig?
          Warum auch immer das Finanzamt das nicht gemacht hat?!

          Man spricht hier vermutlich von gemischt genutztes Grundstück oder nur Zweifamilienhaus?

          Besten Dank im Voraus!
          Viele Grüße

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            #6
            1.: Flurstück Ackerland (unproblematisch)
            2.: Flurstück bestehend aus 13300 qm Ackerland, 3.300 qm Grünland sowie 2110 qm Wohnbaufläche (Zweifamilienhaus, Außenbereich)
            Das Acker- und Grünland aus Flurstück 2 gehört ebenso wie Flurstück 1 zu Land- und Forstwirtschaft, da spielt

            der Bodenrichtwert keine Rolle.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 20.08.2022, 16:34. Grund: Formatierung geändert
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke für die Rückmeldung.
              D. h. Hier müssen überhaupt keine Angaben erfolgen?
              Dann wäre die Angabe im Schreiben vom Finanzamt ja erst recht nicht zutreffend, wenn für die gesamten 18.700 qm 90 € Bodenrichtwert angegeben sind.

              Kannst Du noch etwas zur Grundstücksart sagen? Gemischt genutztes Grundstück?
              Vielen Dank!

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                #8
                Kannst Du noch etwas zur Grundstücksart sagen? Gemischt genutztes Grundstück?
                Nein, das bebaute Grundstück ist als Zweifamilienhaus zu erklären. Damit das auf den dazugehörigen Flächenanteil von

                2.110 m² beschränkt wird, muss im Hauptvordruck (GW1) in Zeile 11 als Zähler 2110 eingetragen werden und als Nenner 18700.

                Das Flurstück schlüsselst du auf erste Fläche und trägst die 2.110 m² und die 90,00 € in die Zeile 4 von GW2 ein.

                In der Erklärung für die Land- und Forstwirtschaft ist die amtliche Fläche nur in GW3 zu erfassen, nicht im Hauptvordruck !

                Bei Nutzung wählst du 1 Landwirtschaftliche Nutzung aus und gibst als Fläche 16.590 m² an. Damit ist alles erklärt
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen


                  In der Erklärung für die Land- und Forstwirtschaft ist die amtliche Fläche nur in GW3 zu erfassen, nicht im Hauptvordruck !

                  Bei Nutzung wählst du 1 Landwirtschaftliche Nutzung aus und gibst als Fläche 16.590 m² an. Damit ist alles erklärt
                  Noch eine Nachfrage: Sind denn 2 Erklärungen für das 2. Flurstück zu erstellen? Also insgesamt 3 mit der Erklärung für Grundstück 1? Bislang ist für Flurstück 1 Grundsteuer A, für Flurstück 2 Grundsteuer B fällig.

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                    #10
                    Bislang ist für Flurstück 1 Grundsteuer A, für Flurstück 2 Grundsteuer B fällig.
                    Du meinst für das auf dem Flurstück stehende Wohnhaus. Die Landwirtschaftsflächen aus Flurstück 2 sind m. E. bereits bisher der Landwirtschaft zugeordnet.

                    Es sind nur 2 Erklärungen zu erstellen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Vielen Dank Charlie24 für deinen Einsatz hier. Das ist sehr hilfreich.
                      Dir Landwirtschaftsflächen aus Flurstück 2 finde ich bislang nirgends in den (alten) Unterlagen zur Grundsteuer. Landwirtschaft (Stückländerei) ist nur dem Flurstück 1, für das wir Grundteuer A sowie Umlage für die Landwirtschaftskammer zahlen, zugeordnet. Für Flurstück 2 wird auch keine Umlage fällig. Dies lief "früher" mal als "gemischt genutztes Grundstück", nun ist aber nur von Zweifamilienhaus die Rede. Ich frage mich, ob das insgesamt so richtig ist?! Die landwirtschaftlichen Flächen sind im Übrigen an Landwirte verpachtet.

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                        #12
                        Ich frage mich, ob das insgesamt so richtig ist?
                        Das ist es sicher nicht. Ich würde mir jetzt da aber nicht den Kopf zerbrechen. In meiner Stückländerei fehlte bisher auch ein Flurstück.

                        Das ist mir auch erst aufgefallen, als ich im Mai eine Benachrichtigung erhalten habe. Das Flurstück, das fehlt, hat eine Fläche von 1,48 Hektar

                        ist also auch nicht so klein. Man muss diese Neubewertung auch als Chance sehen, Fehler zu bereinigen. Mit einem über die Grundsteuer B

                        abgewickelten Grundstück mit 18.700 m² würdest du keine Freude haben. Ich würde das einfach so erklären, wie das die tatsächliche Nutzung

                        der Teilflächen hergibt, die über 2.100 m² Wohnbaufläche sind ja ohnehin schon jede Menge. Hier in Bayern würde die Fläche allein 84,40 € beim

                        Grundsteuermessbetrag ausmachen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo Charlie24.
                          Da ich mich bisher erfolgreich um die Eingabe gedrückt habe, komme ich noch einmal mit Fragen zu meinem o.a. Sachverhalt. Wir haben insgesamt 2 Aktenzeichen für die beiden Grundstücke erhalten. Eines für die Stückländerei sowie eines für das Zweifamilienhaus. Nun haben wir ja herausgefunden, dass das Acker- und Grünland bisher dem Zweifamilienhaus zugeordnet war. Grundsteuer A wurde für dieses Grundstück nicht erhoben, nur für die Stückländerei auf der gegenüber liegenden Straßenseite. Bräuchte ich dann nicht auch für das Acker- und Grünland ein weiteres Aktenzeichen?
                          Und noch eine Frage: im Geoportal NRW sehe ich bei meinen Nachbarn, dass dort Teile des Grundstücks als "Garten" benannt sind. Bei uns ist der Garten offenbar in der Wohnbaufläche enthalten, da er nicht aufgelistet ist. Ist dies egal oder müsste das auch angepasst werden, da sonst zu viel gezahlt würde.
                          Besten Dank im Voraus für die Bemühungen.

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                            #14
                            Hallo zusammen,
                            und vielen Dank für die Infos hier in den vorhergehenden Beiträgen.
                            Ich habe einen ähnlich gelagerten Fall, eben einen solcher Fälle, welche irgendwie bei der Software nicht zielführend berücksichtigt wurde.
                            Zu den Daten:
                            Wir haben für alles 1 Aktenzeichen bekommen;
                            Das gesamte Grundstück besteht aus 3 Flurstücken mit gleichen Zähler (als wenn sie früher zusammengehört hätten)
                            Wie besaßen zunächst 2 Flurstücke:
                            Nr 1 mit einem Bodenrichtwert a insgesamt 1760m² davon 535m² Wohnbaufläche
                            Nr 2 mit einem Bodenrichtwert b insgesamt 2000m² (Land und Forstwirtschaft)
                            Später dazu gekauft:
                            Nr 3 mit einem Bodenrichtwert b insgesamt 4260 m² (Land und Forstwirtschaft)
                            Nr 1 und 3 grenzen direkt aneinander, Nr 2 ist von beiden durch eine Straße getrennt
                            Auf der Wohnbaufläche stehen 2 Gebäude, ein Wohnhaus und ein Haus, was aus einem Keller, zwei Garagen(EG), großem Lagerraum (1G) und Dachboden besteht (aktuell kein Wohnhaus).
                            Nun ergeben sich ähnliche Probleme wie sie schon Lipper beschrieben hat.
                            Die Flurstücke müssen ja alle einzeln abgeben werden (da unterschiedliche Nenner).
                            Gehört das dann alles, (die ganzen 8020m²) zur wirtschaftlichen Einheit?
                            Wie sind die Nenner und Zähler anzulegen?
                            Zählt das alles als ein Grundstück, als eine Einheit aufgrund einem Aktenzeichen?
                            Zählt das gesamte Grundstück nun als gemischtes Grundstück oder nur die Nr.1?(Ich denke letzteres)
                            Vielen Dank im Voraus

                            Kommentar


                              #15
                              Hast du denn für die Land- und Forstwirtschaft kein eigenes Aktenzeichen bzw. wird für alles Grundsteuer B bezahlt ?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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