Fertigstellung nach dem 01.01.22: Fehlermeldung!

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  • Müller77
    Neuer Benutzer
    • 11.04.2009
    • 15

    #1

    Fertigstellung nach dem 01.01.22: Fehlermeldung!

    Beim Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare bekomme ich folgende Fehlermeldung:

    "Sie haben eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Bewertungsstichtag) getätigt. Das angegebene Baujahr des Gebäudes mit der laufenden Nummer 1 muss vor diesem Bewertungsstichtag liegen".

    Fertigstellung und Einzug war 2022. Wie tun?


  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Du musst eine Erklärung über den Zustand am 1. 1. 2022 abgeben. Da gab es doch kein Haus mit Baujahr 2022. Eigentlich verständlich, oder?

    Kommentar

    • Müller77
      Neuer Benutzer
      • 11.04.2009
      • 15

      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Heißt das, ich muss eine Erklärung für unbebautes Grundstückabgeben?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Ich geh davon aus dass das dann den tatsächlichen Zustand beschreiben würde.

        Kommentar

        • Müller77
          Neuer Benutzer
          • 11.04.2009
          • 15

          #5
          Tatsächlicher Zustand: Das Haus war bis Ende Februar im Bau. Bezugsfertig März 2022

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45928

            #6
            Das Haus war bis Ende Februar im Bau
            Was aber nicht interessiert. Es ist ein unbebautes Grundstück zu erklären. Die Fortschreibung erfolgt erst zum 01.01.2023
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Müller77
              Neuer Benutzer
              • 11.04.2009
              • 15

              #7
              Herzlichen Dank!

              Kommentar

              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7872

                #8
                D.h. Du darfst dann auf den 01.01.2023 eine weitere Grundsteuererklärung abgeben, dieses Mal mit "bebaut".
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                • Müller77
                  Neuer Benutzer
                  • 11.04.2009
                  • 15

                  #9
                  Danke! Damit habe ich gerechnet.

                  Ich möchte kein neues Thema eröffnen, deswegen hier die Frage:

                  wird beim Wintergarten die ganze Fläche berücksichtigt oder nur die Hälfte?
                  Zuletzt geändert von Müller77; 07.08.2022, 10:54.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45928

                    #10
                    wird beim Wintergarten die ganze Fläche berücksichtigt oder nur die Hälfte?
                    Das kommt darauf am, ob beheizbar oder nicht. Siehe § 4 Wohnflächenverordnung:

                    Die Grundflächen von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte anzurechnen
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • Müller77
                      Neuer Benutzer
                      • 11.04.2009
                      • 15

                      #11
                      Vielen Dank!

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