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Fertigstellung nach dem 01.01.22: Fehlermeldung!

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    Fertigstellung nach dem 01.01.22: Fehlermeldung!

    Beim Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare bekomme ich folgende Fehlermeldung:

    "Sie haben eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Bewertungsstichtag) getätigt. Das angegebene Baujahr des Gebäudes mit der laufenden Nummer 1 muss vor diesem Bewertungsstichtag liegen".

    Fertigstellung und Einzug war 2022. Wie tun?



    #2
    Du musst eine Erklärung über den Zustand am 1. 1. 2022 abgeben. Da gab es doch kein Haus mit Baujahr 2022. Eigentlich verständlich, oder?

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Heißt das, ich muss eine Erklärung für unbebautes Grundstückabgeben?

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        #4
        Ich geh davon aus dass das dann den tatsächlichen Zustand beschreiben würde.

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          #5
          Tatsächlicher Zustand: Das Haus war bis Ende Februar im Bau. Bezugsfertig März 2022

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            #6
            Das Haus war bis Ende Februar im Bau
            Was aber nicht interessiert. Es ist ein unbebautes Grundstück zu erklären. Die Fortschreibung erfolgt erst zum 01.01.2023
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Herzlichen Dank!

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                #8
                D.h. Du darfst dann auf den 01.01.2023 eine weitere Grundsteuererklärung abgeben, dieses Mal mit "bebaut".
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Danke! Damit habe ich gerechnet.

                  Ich möchte kein neues Thema eröffnen, deswegen hier die Frage:

                  wird beim Wintergarten die ganze Fläche berücksichtigt oder nur die Hälfte?
                  Zuletzt geändert von Müller77; 07.08.2022, 12:54.

                  Kommentar


                    #10
                    wird beim Wintergarten die ganze Fläche berücksichtigt oder nur die Hälfte?
                    Das kommt darauf am, ob beheizbar oder nicht. Siehe § 4 Wohnflächenverordnung:

                    Die Grundflächen von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte anzurechnen
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Vielen Dank!

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