Wie erstellt man eine EÜR, wenn man aus einer Tätigkeit als Gutachter gemäß §18 EStG ein Honorar erzielt hat? Die beiden in der EÜR genannten Einnahmequellen als Kleinunternehmer und Land- und Forstwirt passen ja wohl nicht.
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Keine Ankündigung bisher.
EÜR für Gutachtertätigkeit (nach §18 EStG)
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Die beiden in der EÜR genannten Einnahmequellen als Kleinunternehmer und Land- und Forstwirt passen ja wohl nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wieso passt Kleinunternehmer nicht ? Wenn Du eine selbständige Tätigkeit ausübst, ist die -grundsätzlich- umsatzsteuerpflichtig. Deswegen wirst Du vermutlich auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Sind deine Umsätze unter bestimmten Grenzen (siehe § 19 UStG), dann bist Du Kleinunternehmer und brauchst die Umsatzsteuer nicht abzuführen, kannst aber auch die Dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen (auf die Möglichkeit zur Option zur Regelbesteuerung gehe ich jetzt nicht ein). Wenn Du Kleinunternehmer bist, hast Du das auch auf Deinen Rechnungen mitzuteilen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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