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EÜR für Gutachtertätigkeit (nach §18 EStG)

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    EÜR für Gutachtertätigkeit (nach §18 EStG)

    Wie erstellt man eine EÜR, wenn man aus einer Tätigkeit als Gutachter gemäß §18 EStG ein Honorar erzielt hat? Die beiden in der EÜR genannten Einnahmequellen als Kleinunternehmer und Land- und Forstwirt passen ja wohl nicht.

    #2
    Die beiden in der EÜR genannten Einnahmequellen als Kleinunternehmer und Land- und Forstwirt passen ja wohl nicht.
    Ich verstehe die Frage nicht so recht. Was genau ist mit Einnahmequelle gemeint ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hast scheinbar ein anderes Formular als wir. Als Gutachter hast Du evtl. Einkünfte aus Selbständiger Arbeit.

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        #4
        Wieso passt Kleinunternehmer nicht ? Wenn Du eine selbständige Tätigkeit ausübst, ist die -grundsätzlich- umsatzsteuerpflichtig. Deswegen wirst Du vermutlich auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Sind deine Umsätze unter bestimmten Grenzen (siehe § 19 UStG), dann bist Du Kleinunternehmer und brauchst die Umsatzsteuer nicht abzuführen, kannst aber auch die Dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen (auf die Möglichkeit zur Option zur Regelbesteuerung gehe ich jetzt nicht ein). Wenn Du Kleinunternehmer bist, hast Du das auch auf Deinen Rechnungen mitzuteilen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Danke für die wertvollen Hinweise! Da ich im Ruhestand bin und Gutachten erstelle, bin ich bisher mit der Materie noch nicht in Berührung gekommen. Ich werde nun als "Kleinunternehmer" die EÜR ausfüllen.

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