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Energetische Sanierung wird fehlerhaft bzw. nur zur Hälfte berechnet 2021

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    Energetische Sanierung wird fehlerhaft bzw. nur zur Hälfte berechnet 2021

    Hallo zusammen,

    bei meiner Steuererklärung in ELSTER für 2021 wird meine energetische Sanierung, begonnen 2020, aber da noch nicht beantragt da ich erst 2021 fertig wurde, nur mit 7000€ berechnet, obwohl ich über den für die volle Förderung benötigten 200.000€ bin. Dass müssten dann doch 14.000€ sein plus der eigentlichen Steuerrückzahlung. Oder habe ich da ein Gedankenfehler?

    Danke für die Hilfe.

    Beste Grüße
    Mark


    #2
    Wo hast Du den konkret in der Anlage Eintragungen gemacht ?

    Hast Du etwas bei den Miteigentumsanteilen angegeben und falls ja was ? Handelt es sich um eine "Einzelveranlagung von Ehegatten" ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3

      Hi Picard777,

      Ich habe jetzt mal einiges rumprobiert. Egal ob ich nur in einem Feld z.b. 220.000 € eingebe oder sonst in den Feldern wilde Summen verteile( über 200.000€), es ändert sich nichts.

      Bei den Miteigentumsanteilen habe ich auch verschiedenes probiert, mal leer, mal 50%, mal 80/20. Auch da ändert sich gar nichts an der Endberechnung.

      Ich habe Zusammenveranlagung mit mit meiner Frau gemacht, auch hier mal mit und mal ohne Gütergemeinschaft. Nichts ändert sich.

      Ich verzweifle langsam, seit Stunden suche ich den Fehler und finde ihn nicht.

      Beste Grüße

      Kommentar


        #4
        Dann schaue Dir bitte nochmal meine erste Frage an.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Hallo Picard,

          sorry für die späte Rückantwort.

          Bei Punkt 1 der Anlage habe ich bei"...wurden für 2020 bereits..in Anspruch genommen? Nein" ausgefüllt.

          Bei Punkt 2:

          Ich habe bei dem Feld "Wärmedämmung von Wänden" den Betrag 92923€ eingetragen.

          Bei "Wärmedämmung von Dachflächen" habe ich 112470€ eingetragen.

          Beim Energieberater noch 1250€.

          Bei Punkt 3

          Energetische Maßnahmen für 2020 gar nichts eingetragen, da wir ja erst 21 fertig wurden.

          Veranlagung ist Zusammenveranlagung und Gütergemeinschaft, Miteigentum je zu 50%.

          Wäre toll wenn ich da irgendeine Lösung bekommen könnte.

          Danke für die Mühe!

          Zuletzt geändert von Twin75; 12.08.2022, 14:42.

          Kommentar


            #6
            Bei "Miteigentumanteil" hast Du also bei beiden Feldern 50 eingetragen ?
            Schönen Gruß

            Picard777

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              #7
              Ja habe ich. Aber auch wenn ich da etwas anderes eintrage (70/30 oder andere Werte) oder gar nichts verändert sich die Endsumme nicht.

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                #8
                Hast du etwas Relevantes bei der Gesamtfläche und der Fläche für die eigene Wohnnutzung eingetragen ? Wenn die Gesamtfläche beispielsweise 100 qm beträgt, zu Wohnzwecken aber nur 50 qm verwendet werden, müsste das auch zu einer hälftigen Kürzung führen.
                Schönen Gruß

                Picard777

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                  #9
                  Nein, die angegebene Fläche wird zu 100% von uns genutzt.

                  Es ist als ob ich irgend ein Limit erreicht hätte. Aber das eigentliche Limit müsste doch bei 14.000€ sein, nicht bei 7000. Ich verstehe es einfach nicht. Und ich denke nicht, dass das Finanzamt bei der Prüfung denkt: "Hey, dem würden ja doppelt so viel Steuern zustehen als er einreicht, das verbessern wir mal für ihn...". Die werden doch nur das nehmen was ich auch einreiche, und dann eher nach unten zu ihrem Vorteil kürzen.

                  Kommentar


                    #10
                    Ich kann das jetzt leider nicht nachstellen und überprüfen, aber in ein bis zwei Dingen kann ich Dich beruhigen:

                    Die Bescheidprogrammroutinen der Finanzämter werden im Zweifelsfall "richtiger" sein als dies hier in Mein Elster, d.h. es kann durchaus sein, dass in der Routine von Mein Elster hier ein Bug ist. Die Fälle mit § 35c EStG sind eher selten, u.a. auch weil die Leute große Schwierigkeiten haben Handwerker zu finden, die Ihnen tatsächlich die vorgeschriebene Nachweisbescheinigung ausstellen (= wenn Du die nicht hast, ist Dein Problem auf andere Art "gelöst" !!!).

                    So wie Du das schilderst, gehe ich auch von 14.000 € aus.

                    Die Sachbearbeitung übernimmt auch "nur" Deine Eintragung bei den Feldern, die Du genannt hast, und prüft, ob die Voraussetzungen des § 35c EStG vorliegen. "Mein Elster" übermittelt überhaupt nicht 7.000 € oder 14.000 €, sondern Deine Einzelwerte. Die Höhe der Ermäßigung lässt die Sachbearbeitung berechnen und geht davon aus, dass das Programm richtig rechnet. Die Sachbearbeitung "verbessert" da gar nichts.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                      #11
                      Nach meiner Erinnerung war die Steuerberechnung bei den Energetischen Maßnahmen im Frühjahr 2022 fehlerhaft.

                      Ob die Fehler gänzlich behoben wurden, habe ich nicht verfolgt. Der Artikel war relativ lange angepinnt, irgendwann

                      habe ich aber die Einstufung als wichtig aufgehoben. Hier der Link zum Thema: https://forum.elster.de/anwenderforu...-und-neuheiten
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Ok ich danke Euch schonmal für die Hilfe!

                        Ich werde die Steuererklärung versuchen am Wochenende fertig zu bekommen und einzureichen. Dann lass ich mich eben überraschen.

                        Beste Grüße

                        Kommentar


                          #13
                          Im Zweifelsfall musst Du dann halt rechtzeitig Einspruch einlegen, dann muss die Sachbearbeitung das halt richtig durchdenken und Dir erklären.

                          Eine andere proaktive Idee könnte sein im Hauptbogen unter "ergänzende Angaben" darauf hinzuweisen, dass die Steuerberechnung von Mein Elster Deines Erachtens in diesem Punkt falsch ist und Du um Stellungnahme bittest, sollte auch das Finanzamtsprogramm zu nur 7.000 € kommen.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            Hallo Twin75
                            Zitat von Twin75 Beitrag anzeigen
                            Ich werde die Steuererklärung versuchen am Wochenende fertig zu bekommen und einzureichen. Dann lass ich mich eben überraschen.
                            Wie ging denn die Überraschung aus? Ich bin gerade an der 21er Erklärung und habe das gleiche Problem.
                            Viele Grüße
                            Heiko

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