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Feststellung Grundsteuerwert 2022,. bekomme Fehler nicht weg

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    Feststellung Grundsteuerwert 2022,. bekomme Fehler nicht weg

    Hallo,

    womöglich jemand hier der den Durchblick hat und mir evtl. weiterhelfen mag.

    Ich verstehe die ganzen Zahlen und die Mutiplikatoren und deren Zusammenhänge nicht.
    Ich schildere es mal unten in Stichpunkten mit den Daten die ich zur Verfügung habe.
    Es geht um eine Wohnung in einer WEG in NRW wofür ich diese Erkläerung abgeben muss.

    Alleineigentümer, aber nur an der einen besagten Wohnung die eines von 14 Wohnungen ist.

    Bodenrichtwert: 125
    Flurstück Zähler: 00875
    Flurstück Nenner: 000
    Fläche des Grundstückes in qm: 1451
    Miteigentumsanteil an dem Grundstück laut Urkunde vom Notar/Teilungserklärung oder wie es sich auch nennt:
    62,08/624,35

    Die Wohnung hat eine Fläche von 62,08 qm und einen freistehenden Pkw Stellplatz und einen zugehörigen Kellerraum.

    Kann jemand mir einfach sagen welche Zahlen nun in welche zeilen gehören.
    Womit sollte ich was multiplizieren,dividieren und wo eintragen damit folgende Fehlermeldung nicht mehr erscheint und ich die Erklärung nach Stunden endlich absenden kann.
    • Fehlermeldungen/Konflikte bei der Überprüfung:
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.
    • Mögliche Fehlerquellen
    • Anlage Grundstück (GW2)


    Vielen Dank.

    Gruß
    Aktexy

    #2
    Eigentlich ist das doch recht einfach. Du hast im Hauptvordruck (GW1) das Flurstück erfasst und in Zeile 11 als Zähler 6208

    und als Nenner 62435 eingetragen ? Kommastellen werden beim Nenner nämlich nicht akzeptiert. Für die Zeile 4 von GW2

    errechnet sich dann ein Wert von 144, 27, abgerundet sind das 144 m². Die Wohnfläche erfasst du in GW2, der Stellplatz im Freien

    bleibt außen vor. Meine Berechnung stimmt natürlich nur, wenn der Nenner im Notarvertrag wirklich 624,35 ist und mit dem Stellplatz

    kein weiterer Miteigentumsanteil verbunden ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Eigentlich ist das doch recht einfach.

      * * * * B I N G O * * * * *


      Wie haben Sie das gemacht?
      Ja die Daten die ich durchgegeben habe stimmen alle.
      Ich habe zwar nichts verstanden wie Sie es geschafft haben aber das Formular ist bereit und könnte abgsendet zu werden, keinerlei Fehler!
      Vielen herzlichen Dank.

      Ich verstehe zwar nichts, würde mich dennoch ineteressieren wie Sie die korrekten Zahlen ermitteln konnten.
      Es scheint so dass ich zu der Wohnung von 62qm noch 144qm Grundstücksanteile habe.
      Habe Ihnen nochmals den Überblick hier angehängt, bevor ich es absende.
      Ist das so korrekt?

      Grundsteuer1_resize.JPG

      Grundsteuer2_resize.JPG

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        #4
        Manchmal weiß man halt nicht, was einem alles gehört.

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          #5
          Die Berechnung ist doch nicht so schwierig. 1.451 m² / 62.435 * 6.208 = 144,27, abgerundet sind das 144 m².

          Die einzige Hürde, die hier zu überwinden war, ist die Vorgabe, dass im Nenner nur ganzzahlige Werte erlaubt sind.

          Aber das löst man durch die Kommaverschiebung um 2 Stellen nach rechts, die hie sowohl bei Zähler wie Nenner möglich.

          war. Hätte der Zähler z. B. nur eine Nachkommastelle gehabt, hätte man beim Zähler noch eine 0 anhängen müssen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
            Manchmal weiß man halt nicht, was einem alles gehört.
            ja so scheint es zu sein

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Berechnung ist doch nicht so schwierig. 1.451 m² / 62.435 * 6.208 = 144,27, abgerundet sind das 144 m².

              Die einzige Hürde, die hier zu überwinden war, ist die Vorgabe, dass im Nenner nur ganzzahlige Werte erlaubt sind.

              Aber das löst man durch die Kommaverschiebung um 2 Stellen nach rechts, die hie sowohl bei Zähler wie Nenner möglich.

              war. Hätte der Zähler z. B. nur eine Nachkommastelle gehabt, hätte man beim Zähler noch eine 0 anhängen müssen.
              Wie auch immer, verstehe zwar diese ganzen Zahlenspielereien nicht, noch weniger das mit den ganzen Zahlen und den nicht erlaubten Kommas oder wer auf solche Formeln kommt.
              Letztendlich bin ich froh dass es geklappt hat und mir ein Stein vom herzen gefallen ist.
              Das ist absolut nicht mein Fall, zum Glück werde ich es wahrscheinlich nie wieder anwenden müssen.

              Gut das es Menschen gibt die sowas locker beherrschen damit nicht genug, anderen dabei selbstlos helfen!
              Ein Steuerberater hätte dafür mehrere Hundert € verlangt.
              Vielen vielen herzlichen Dank nochmals.
              Ich werde es jetzt versenden und gut ist es.
              Bleiben Sie gesund und wohlauf.

              Kommentar


                #8
                In sieben Jahren steht die nächste Hauptfeststellung an ...
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  In sieben Jahren steht die nächste Hauptfeststellung an ...
                  Steht das denn schon fest? Dass diese Prozedur alle 7 Jahre wieder kommt.

                  Wie ist das denn eigentlich jetzt, nach dem ich mich bei ELSTER registriert und ein Formulare schon hochgeladen habe.
                  Muss ich in Zukunft auch die Einkommenssteuerklärung über ELSTER abwickeln oder kann ich dieses wie gehabt weiterhin schriftlich einreichen?

                  Gruß

                  Kommentar


                    #10
                    Steht das denn schon fest? Dass diese Prozedur alle 7 Jahre wieder kommt.
                    In NRW wird das so sein. Deine übermittelten Daten bleiben ja gespeichert und wenn du die nicht löscht, kannst du diese Daten

                    in 7 Jahren in eine neue Erklärung übernehmen und musst nur den Bodenrichtwert aktualisieren.

                    Muss ich in Zukunft auch die Einkommenssteuerklärung über ELSTER abwickeln oder kann ich dieses wie gehabt weiterhin schriftlich einreichen?
                    Das hängt von der Art deiner Einkünfte und den Regelungen im Einkommensteuergesetz ab
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Charlie24
                      Aha , danke für die Infos.
                      Ich werde die übermittelten Daten auf keinen Fall löschen, das wäre ja geradzu töricht von mir
                      Natürlich lasse ich die drinne

                      Mit der Einkommenssteuererklärung schaue ich mal, das ist ohnehin weitaus einfacher zu verstehen was man wo eintragen muss. Das ist auch alles logisch dort, nicht wie bei der Grundsteuer irgendwas mit irgendwas multiplizieren dann dividieren und dann irgendwelche Fantasieziffern irgendwo eintragen. Das habe ich zwar immer noch nicht verstanden aber wenn der Fiskus damit zufrieden gestellt wird, soll es mir nur recht sein.
                      Gruß

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                        #12
                        Hallöchen!

                        ich habe ein ähnliches Problem.

                        Eigentumswohnung mit Keller und freien Stellplatz.

                        Flurstücksfläche 1512 qm

                        im Grundbuch steht 93/1000stel Miteigentumsanteil

                        Ich komme mit dieser Rechnung nicht klar. Kennt jemand eventuell die Lösung? :-) Das wäre toll.


                        Liebe Grüße

                        Kommentar


                          #13
                          1512 / 1000 * 93 = 140,62, abgerundet 140 m²
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Charlie24

                            vielen lieben Dank. Ich mußte allerdings aufrunden auf 141qm. Erst dann war alles fehlerfrei.

                            noch eine andere Frage wegen dem Zähler / Nenner.

                            Ich besitze noch ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus.

                            Da gibt es im Grundbuch keine Aufteilung.

                            Muß ich einfach 1/1 eingeben?

                            Danke im voraus!

                            Kommentar


                              #15
                              Ich mußte allerdings aufrunden auf 141qm.
                              Das kann ich jetzt nicht recht glauben, mein Excel verrechnet sich nicht.

                              Muß ich einfach 1/1 eingeben?
                              Ja, alles was kein Wohnungseigentum ist, hat als Zähler und Nenner in Zeile 11 jeweils die 1, von Hofstellen und bestimmten gemischt bebauten Flurstücken.

                              mal abgesehen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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