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Grundsteuer NRW: Fläche des Grundstücks

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    Grundsteuer NRW: Fläche des Grundstücks

    Hallo,

    bin völlig verzweifelt beim Ausfüllen von Anlage GW2 für die Grundsteuerreform:


    Fläche des Grundstücks - was kommt da rein, welche Zahl und wie wird sie ermittelt.

    Ich habe eine Eigentumswohung in NRW, bin alleiniger Eigentümer dieser Wohung, mit 11 weiteren anderen Eigentümern des Wohneigentums (also 12 Eigentümer). Meine Wohnung sind 75 qm. Aufteilung lt. Grundbuchamt ist 66,81/1000. Was muss man da eintragen, es kommen ständig Fehlermeldungen, aber ich traue mich nicht 75 einzutragen, da die Zahl bei den Beispielen immer etwas um die 9 herum ist. Aber wie kommt man auf den richtigen Wert??!!!

    Bitte dringend um Hilfe! Vielen Dank!!!

    #2
    Zitat von sas12sas Beitrag anzeigen
    bin völlig verzweifelt
    Na und?

    Um 15:15 hat der Ersteller des Threads Formulare & Leistungen mitgeteilt, dass er nicht weiterkommt, und hat weitere Fragen gestellt. Um 15:24 hast Du hinter seine letzten Fragen Deine platziert

    Was hat Deine Frage mit dem Thread zu tun? Hast Du auch Probleme mit der Registrierung? Oder setzt Du Dich sonst auch in ein schon besetztes Taxi und gibst dem Fahrer einen neuen Auftrag?

    Kommentar


      #3
      Aber wie kommt man auf den richtigen Wert??!
      Du musst die Fläche des Flurstücks der Wohnanlage durch 1000 dividieren und das Ergebnis mit 66,81 multiplizieren. Es funktioniert

      auch umgekehrt, also die Gesamtfläche zunächst mit 66,81 multiplizieren und das Zwischenergebnis durch 1000 dividieren

      Dann hast du den m²-Anteil am Flurstück für die Zeile 4 von GW2. Der kann größer oder kleiner sein als die Wohnfläche deiner ETW.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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