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Grundsteuer (NRW) - Eigentumswohnung + Hobbyraum

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    Grundsteuer (NRW) - Eigentumswohnung + Hobbyraum

    Hallo,

    haben eine Eigentumswohnung und einen Hobbyraum im selben Mehrfamilienhaus. Der Hobbyraum darf nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Objekte gehören zu einem Flurstück.

    1. Wie ist dies nun zusammenfassend bei "GW2: 1 - Angaben zur Grundstücksart / Zeile 3: Art des Grundstücks" auszuwählen?
    2. Bei "3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" wird nur die Eigentumswohnung angegeben?
    3. Der Eigentümer-Anteil bei Ehepartnern liegt jeweils bei 1/2?


    Vielen Dank und viele Grüße



    #2
    Es kommt jetzt darauf an, ob der privat genutzte Hobbyraum den baurechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume genügt und

    ob er innerhalb oder außerhalb der Wohnung liegt. Zu Einzelheiten bitte zunächst die Wohnflächenverordnung lesen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei dem Hobbyraum handelt es sich um eine separate Immobilie im Souterrain. Sie erfüllt sämtliche Bedingungen, um auch als normale Wohnung genutzt zu werden. Allerdings stellen sich die anderen Eigentümer in dem Haus was das angeht quer. Dadurch darf die Immobilie "nur" als Hobbyraum für private Zwecke genutzt werden.

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        #4
        Sie erfüllt sämtliche Bedingungen, um auch als normale Wohnung genutzt zu werden
        Dann wirst du die Fläche des Hobbyraums zu deiner Wohnfläche addieren müssen. Unter Souterrain verstehe ich,

        das ausreichend Tageslicht gewährleistet ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hmm dachte eher, es handelt sich dabei um Teileigentum.

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            #6
            Hmm dachte eher, es handelt sich dabei um Teileigentum.
            Meines Erachtens ist das keine eigenständige wirtschaftliche Einheit oder hast du 2 Aktenzeichen ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Meines Erachtens ist das keine eigenständige wirtschaftliche Einheit oder hast du 2 Aktenzeichen ?
              Genau, es gibt zwei unterschiedliche Aktenzeichen

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                #8
                Genau, es gibt zwei unterschiedliche Aktenzeichen
                Dann darfst du den Hobbyraum getrennt erklären, wobei ich keinen Vorteil darin sehe. Wenn das Teileigentum im gleichen Gebäude liegt,

                könnte die Zusammenführung zu einer wirtschaftlichen Einheit möglicherweise sinnvoll sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Und bei "Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" gebe ich beide zusammen ein?

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                    #10
                    Und bei "Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" gebe ich beide zusammen ein?
                    Nein, da du 2 Aktenzeichen hast, reichst du zwei Erklärungen ein. Unter Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung

                    kannst du jeweils die Zusammenführung zu einer wirtschaftlichen Einheit unter dem Aktenzeichen der ETW beantragen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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