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Grundsteuer LSA - ungenutzte landwirtschaftliche Flächen

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    Grundsteuer LSA - ungenutzte landwirtschaftliche Flächen

    Hallo,

    ich bin eine Privatperson und betreibe KEINEN landwirtschaftlichen Betrieb. Nun sind mir vor vielen Jahren durch Erbe viele kleinere Teilflächen in der Umgebung zugefallen, die aber allesamt keiner Nutzung unterliegen.
    Im Bodenrichtwertviewer des Landes LSA sind diese als Wald, Holzung usw. eingetragen, werden aber nicht bewirtschaftet.

    Frage 1: Liege ich richtig, dass ich diese trotzdem in der Anlage Anlage Land- und Forstwirtschaft GW3 als Fläche erfassen muss?
    Frage 2: Welche Art der Nutzung trage ich dort ein? Eine Auswahl "ungenutzt" oder "brach liegend" gibt es dort nicht. Eine Auswahl forstwirtschaftliche Nutzung fände ich auch falsch, da dort kein Holz geschlagen wird und auch nicht geschlagen werden darf.

    Vielen Dank

    #2
    Liege ich richtig, dass ich diese trotzdem in der Anlage Anlage Land- und Forstwirtschaft GW3 als Fläche erfassen muss?
    Da liegst du richtig.

    Welche Art der Nutzung trage ich dort ein?
    Du trägst das ein, was das Liegenschaftskataster bzw. die Auswahltabelle bei Land- und Forstwirtschaft hergeben.

    NutzungenLuF.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guter Hinweis. Aber. Da ist man aber nicht schlauer durch die Tabelle. Vor allen Dingen weis man auch nicht was Steuerlich dahinter steckt. Wichtig ist doch zu wissen was ich eintrage wenn das Land nicht genutzt wird. Kein wirtschaftlichen Nutzen erzielt.
      Beispielsweise eine Waldfläche bei der es in den Auszügen noch nicht mal einen Bodenrichtwert gibt.
      Was wird dann eingetragen ohne eine falsche Angabe zu machen?
      Zuletzt geändert von C.jaques; 08.08.2022, 07:50.

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        #4
        Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort charlie24.

        Zitat von C.jaques Beitrag anzeigen
        Da ist man aber nicht schlauer durch die Tabelle. Vor allen Dingen weis man auch nicht was Steuerlich dahinter steckt. Wichtig ist doch zu wissen was ich eintrage wenn das Land nicht genutzt wird. Kein wirtschaftlichen Nutzen erzielt.
        Beispielsweise eine Waldfläche bei der es in den Auszügen noch nicht mal einen Bodenrichtwert gibt.
        Was wird dann eingetragen ohne eine falsche Angabe zu machen?
        Die Frage stellt sich mir auch immernoch. Es sind wirklich Flächen die im LVERMGEO mit keinem Bodenrichtwert ausgewiesen sind. Eine Option "ohne oder mit geringem Nutzen" wie bei Wasserflächen wäre schön gewesen.

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          #5
          Laut dem Bewertungsgesetz ist zunächst jeder Acker, Wiese, oder Waldfläche ein landwirtschaftlicher Betrieb. Ob das Flurstück von ihnen landwirtschaftlich genutzt wird, ob es verpachtet ist, ob es mit Gestrüpp zuwächst, spielt keine Rolle. Und Tatsache ist auch, dass unabhängig von der Nutzung jedes Flurstück eine gewissen Wert hat. Und den stellt das Finanzamt mit Hilfe der Ertragsmesszahlen fest.

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            #6
            Ok. so langsam verstehe ich es. Da im LVERMGEO als Ertragsmesszahl eine 0 eingetragen ist, weiß das Finanzamt den Wert (hoffentlich) in meinem Sinne zu beurteilen.

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              #7
              Kommen wir doch auf den Kern. So wie ich es verstanden haben liegt doch die Versteuerung an dem Nutzwert; Ertragswert oder auch an dem Wert?
              Geringstland oder Unland wäre doch dann der entsprechende Eintrag?
              Zuletzt geändert von C.jaques; 08.08.2022, 07:54.

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                #8
                Geringstland oder Unland soll heißen: Die Bodengüte ist so schlecht, dass sich ein Anbau kaum lohnt, bzw. der Ertrag ist verglichen mit einem guten Boden geringer.

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                  #9
                  § 44
                  Geringstland



                  (1) Zum Geringstland gehören die Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit, für die nach dem Bodenschätzungsgesetz keine Wertzahlen festzustellen sind.

                  wenn man die Gesetze so recherchiert, ist das alles nicht für Privatperson ohne Betrieb gemacht.
                  Irgendwas passt doch hier nicht für die Eintragung bei GW3

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                    #10
                    Zitat von C.jaques Beitrag anzeigen
                    § 44
                    Geringstland


                    (1) Zum Geringstland gehören die Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit, für die nach dem Bodenschätzungsgesetz keine Wertzahlen festzustellen sind.
                    Das würde ja passen, da zumindwest bei mir bei diesen Flächen eine Ertragsmesszahl von 0 eingetragen ist.


                    Zitat von C.jaques Beitrag anzeigen
                    § 44
                    wenn man die Gesetze so recherchiert, ist das alles nicht für Privatperson ohne Betrieb gemacht.
                    Und das sind hier im Osten auf dem Dorf eine Menge, vornehmlich recht alte Leute.

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                      #11
                      Wenn eine "Privatperson" ein landwirtschaftliches Grundstück besitzt, hat die Person nun mal nach dem Bewertungsgesetz einen landw. Betrieb, bzw. Stückländerei.

                      Hier in BW ergaben 10ar gerade mal einen Einheitswert von 100 DM. Ergab einen Grundsteuermeßbetrag von 0,60 DM Grundsteuer also 2-3 DM im Jahr .

                      Hatte man keine weitere Grundstücke in der Gemeinde hat die Gemeinde erst bei einer Grundsteuer über 5 DM die Grundsteuer erhoben. Inzwischen wurde das in Euro umgewandelt. Eigentlich ein Schnäppchen.

                      So ähnlich wird es wieder kommen.
                      Zuletzt geändert von Laie123; 08.08.2022, 11:49.

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                        #12
                        So als unwissende Privatperson ist es schon der Hammer was hier in Richtung Grundsteuer abgeht. Teilweise findet man irritierende Informationen und selbst den Gesetzestext findet man kaum über die Suchmaschinen. Überall nur die Webseiten der Steuerberater die Lösungen versprechen aber nur das Geld abzocken wollen.
                        Das in dem Elsterforum anscheinend keine Rechtsberatung gemacht werden kann, ist schon klar. Aber man kann von den Bürgern nicht verlangen so eine Sache ohne irgendeine rechtliche Begleitung zu machen. Aber irreführende Informationen, welche das Thema verfehlen sind nicht hilfreich.
                        Das nur so mal als Statement.

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                          #13
                          Guten Morgen, habe eifrig mitgelesen, da ich das gleiche Problem habe. Bin aus RLP. Man muss also im Hauptvordruck gleich landwirtschaftlichen Betrieb auswählen, statt bebautes Grundstück? Habe dann zunächst die Daten des Wohnhauses angegeben. Nun erhalte ich aber die Fehlermeldung dass Angaben zu Gemarkung und Grundstücken auf dem Hauptvordruck nicht zulässig sind. Wäre für Hilfe dankbar. Gruss

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                            #14
                            Habe dann zunächst die Daten des Wohnhauses angegeben.
                            Ein Wohnhaus bzw. der Wohnteil einer Hofstelle darf nicht gemeinsam mit der Landwirtschaft erklärt werden, das gehört zum Grundvermögen

                            und ist gesondert zu erklären.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              hat sich erledigt.

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