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Grundsteuer LSA - ungenutzte landwirtschaftliche Flächen

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    #16
    Auch ich bin kein Landwirt und muß herausfinden, ob ich ungenutzte landwirtschaftliche Flächen angeben muß.
    Es sind Teilflächen von Flurstücken, im Kataster (BayernAtlas) gesondert angegeben.
    Es wäre mir lieber, ich müßte die ungenutzten Flächen nicht angeben. Dann könnte ich mir die Überlegung sparen, ob Geringstland oder Unland oder sonst etwas anzugeben sei.

    Daß alle Flächen anzugeben sind, bestätigt Charlie24 hier am 7. 8. 2022

    Daß alle Flächen anzugeben sind, geht anscheinend aus der bayerischen Anleitung hervor :
    „Tragen Sie bitte alle Eigentumsflächen (auch Teilflächen) des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft […] in die Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) ein und wählen Sie eine entsprechende Nutzung aus.“

    „Zur wirtschaftlichen Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören […] einzelne bzw. mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke (verpachtet oder ungenutzt)“
    „Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gelten auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen, die ungenutzt, selbstgenutzt oder verpachtet sind.“
    „Zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören […] einzelne bzw. mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke (verpachtet, unentgeltlich überlassen oder ungenutzt)“
    (https://www.gesetze-bayern.de/Conten...Anhang-007.PDF)
    (https://www.gesetze-bayern.de/Conten...Anhang-009.PDF)

    Daß alle Flächen anzugeben sind, ergibt sich vermutlich aus dem Bewertungsgesetz (BewG) §§ 44, 45, 142.
    (https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/)

    Andererseits steht in der bayerischen Anleitung :
    „Die Auswahl einer Nutzung in Spalte 1 bedingt grundsätzlich eine Eingabe unter „Fläche der Nutzung“ in Spalte 2.“
    Wenn ich keine Nutzung eintrage, muß ich dann gar nichts angeben? Vermutlich bedeutet das nichts und ich muß doch alles angeben.

    In ELSTER machte ich die Probe. In Spalte 2 „Fläche der Nutzung“ gab ich ungenutzte Flächen nicht an (für Alleineigentümer). Aber ELSTER meldete keinen Fehler.
    Das könnte bedeuten, daß ich nicht alle Teilflächen angeben muß. Da kommen einem die Zweifel, was falsch und richtig ist.

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      #17
      Ich habe bei meiner eigenen Erklärung bei einem Ackerflurstück 150 m² bei den Nutzungen weggelassen, die im Liegenschaftskataster

      als unkultivierte Fläche ausgewiesen waren. Zu einer Fehlermeldung führt das nicht ! Es wurde hier aber schon die Auffassung vertreten,

      man solle solche Flächen als Unland erfassen. Die Anleitung für Bayern enthält dazu allerdings keinerlei Hinweise.

      Klar ist nur, dass eine vollständige Erfassung aller Nutzungen nicht verlangt wird. Wenn ich zum Beispiel einen Hof habe, muss ich z. B.das

      Hofgrundstück in Wohnteil und Hofstelle aufteilen. Die Flächen, die zum Wohnteil gehören, fallen in der Erklärung für die Landwirtschaft

      kommentarlos unter den Tisch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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