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Nebenberufliche GbR - Wo Arbeitszimmer eintragen?

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    Nebenberufliche GbR - Wo Arbeitszimmer eintragen?

    Hallo zusammen,

    folgendes Szenario ist gegeben: Zusammen mit einem Kollegen meiner Vollbeschäftigungsstelle haben wir nebenberuflich eine GbR gegründet (freiberuflich).

    Für 2021 habe ich folgende Formulare per Elster übermittelt.
    Als GbR:
    - EÜR (April 2022)
    - USt (April 2022)
    - Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) (April 2022)
    Als ich selbst:
    - ESt 1 A ( Juni 2022)

    Mein Arbeitszimmer (für die GbR) kann ich mit maximal 1250€ absetzen, da es ja nur für die Nebentätigkeit genutzt wird (Standort der GbR ist meine Wohnadresse). Das habe ich in die ESt 1 A unter "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer" eingetragen - was wohl nicht korrekt zu sein scheint.
    In meinem Steuerbescheid steht, dass das Arbeitszimmer nicht anerkannt wird: "Das Arbeitszimmer stellt nicht den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dar und Ihnen steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung."

    Jetzt meine Frage: Wo muss ich das denn korrekt eintragen und muss ich jetzt einen Einspruch einlegen oder reicht eine Änderung/Nachtragung der Kosten? Im Internet ließt sich oft was von EÜR, aber die Kosten für das Arbeitszimmer betreffen ja nur mich und nicht die gesamte GbR (bzw. meinen Kollegen).

    Danke für eure Zeit und viele Grüße
    Steffen

    #2
    Die Kosten hätten m. E. in der EÜR der GbR erfasst werden müssen und zwar in der Anlage SE zur EÜR.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie,

      danke für die fixe Antwort. Das schaue ich mir heute Abend mal genauer an. Gibt es noch eine Möglichkeit, das im Nachhinein zu korrigieren oder ist das jetzt zu lange her und ich muss es als Lehrgeld betrachten?

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        #4
        Eine korrigierte bzw. ergänzte EÜR kann man immer übertragen, man muss im Einspruch darauf hinweisen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich muss doch nochmal nachhaken:

          EÜR mit Anlage SE ist mir (denke ich) soweit klar. Bei den Sonderbetriebseinnahmen für Gesellschafter 1 habe ich einfach "keine Sondereinnahmen - 0,00€" eingetragen, da Elster sonst eine Fehlermeldung "fehlende Summe" ausspuckt. Als Beispiel habe ich dann als Ergebnis der SE z.B. -1250€ (Miete).

          Muss ich meine Sonderausgabe nicht auch noch in der Anlage FE1 der gesonderten und einheitlichen Feststellung eintragen? Müsste ich dann in Zeile 44 "Saldo aus Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben" z.B. -1250€ eintragen? Mich irritiert das etwas, da der Betrag ja nur für Gesellschafter 1 von Belang ist.
          Falls das in die FE1 mit rein muss, hieße dass dann auch, dass ich keinen Einspruch mehr einlegen kann, da die 1-monatige Frist abgelaufen ist.

          Vielen Dank für deine/eure Hilfe.

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            #6
            Muss ich meine Sonderausgabe nicht auch noch in der Anlage FE1 der gesonderten und einheitlichen Feststellung eintragen?
            Ja, es ist aber keine Sonderausgabe im steuerrechtlichen Sinn, sondern eine Sonderbetriebsausgabe. Der Feststellungsbescheid ist ein

            Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer, das siehst du richtig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Das ging fix, danke!
              Damit habe ich dann wohl teures Lehrgeld bezahlt.

              Damit ich es nächstes Jahr richtig mache, folgendes Beispiel:
              - nebenberufliche GbR mit 2 Gesellschaftern erzielt 5000€ Gewinn. Dieser wird nach Bruchteilen verteilt, die für jeden Gesellschafter in der Anlage FB angegeben sind.
              - In Anlage FE1 sind im Kapitel 3 (Gesellschaft: Summe der Besteuerungsgrundlagen - Einkunftsart: Selbständige Arbeit) in Zeile 40 diese 5000€ Gewinn eingetragen ("nach Schlüssel zu verteilen")

              Es gibt in der Anlage FE1 ja noch den Punkt "Feststellungsbeteiligte - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen", Unterpunkt 4 Selbstständige Arbeit und dann Zeile 94-97. Zeile 44 wie im vorherigen Beitrag von mir ist dann wahrscheinlich eher falsch.

              In welchen Zeilen muss jetzt überall die Sonderbetriebsausgabe von 1250€ für Gesellschafter 1 zusätzlich zur EÜR Anlage SE eingetragen bzw. abgezogen werden? Bleiben die 5000€ in Zeile 40 von FE1 stehen?

              Danke für deine Geduld =)

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                #8
                In welchen Zeilen muss jetzt überall die Sonderbetriebsausgabe von 1250€ für Gesellschafter 1 zusätzlich zur EÜR Anlage SE eingetragen bzw. abgezogen werden? Bleiben die 5000€ in Zeile 40 von FE1 stehen?
                Der Saldo ist zunächst unter 3 - Einkunftsart: Selbständige Arbeit in Zeile 44 mit einem vorangestellten Minuszeichen zu erfassen, an Zeile 40

                ändert sich nichts. Hätten beide Gesellschafter Sonderbetriebsausgaben, wäre in Zeile 44 der Gesamtsaldo für beide zu bilden, dann gäbe es bei

                der EÜR auch eine weitere Anlage SE. Unter Feststellungsbeteiligte 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt dann nach Eintrag

                deiner Nummer bei dir unter 4 - Einkunftsart: Selbständige Arbeit der Eintrag in Zeile 97 der Anlage FE 1. Die Zeilen 94 bis 96 bleiben leer.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Vielen Dank Charlie!

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