Hallo zusammen,
folgendes Szenario ist gegeben: Zusammen mit einem Kollegen meiner Vollbeschäftigungsstelle haben wir nebenberuflich eine GbR gegründet (freiberuflich).
Für 2021 habe ich folgende Formulare per Elster übermittelt.
Als GbR:
- EÜR (April 2022)
- USt (April 2022)
- Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) (April 2022)
Als ich selbst:
- ESt 1 A ( Juni 2022)
Mein Arbeitszimmer (für die GbR) kann ich mit maximal 1250€ absetzen, da es ja nur für die Nebentätigkeit genutzt wird (Standort der GbR ist meine Wohnadresse). Das habe ich in die ESt 1 A unter "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer" eingetragen - was wohl nicht korrekt zu sein scheint.
In meinem Steuerbescheid steht, dass das Arbeitszimmer nicht anerkannt wird: "Das Arbeitszimmer stellt nicht den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dar und Ihnen steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung."
Jetzt meine Frage: Wo muss ich das denn korrekt eintragen und muss ich jetzt einen Einspruch einlegen oder reicht eine Änderung/Nachtragung der Kosten? Im Internet ließt sich oft was von EÜR, aber die Kosten für das Arbeitszimmer betreffen ja nur mich und nicht die gesamte GbR (bzw. meinen Kollegen).
Danke für eure Zeit und viele Grüße
Steffen
folgendes Szenario ist gegeben: Zusammen mit einem Kollegen meiner Vollbeschäftigungsstelle haben wir nebenberuflich eine GbR gegründet (freiberuflich).
Für 2021 habe ich folgende Formulare per Elster übermittelt.
Als GbR:
- EÜR (April 2022)
- USt (April 2022)
- Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) (April 2022)
Als ich selbst:
- ESt 1 A ( Juni 2022)
Mein Arbeitszimmer (für die GbR) kann ich mit maximal 1250€ absetzen, da es ja nur für die Nebentätigkeit genutzt wird (Standort der GbR ist meine Wohnadresse). Das habe ich in die ESt 1 A unter "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer" eingetragen - was wohl nicht korrekt zu sein scheint.
In meinem Steuerbescheid steht, dass das Arbeitszimmer nicht anerkannt wird: "Das Arbeitszimmer stellt nicht den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit dar und Ihnen steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung."
Jetzt meine Frage: Wo muss ich das denn korrekt eintragen und muss ich jetzt einen Einspruch einlegen oder reicht eine Änderung/Nachtragung der Kosten? Im Internet ließt sich oft was von EÜR, aber die Kosten für das Arbeitszimmer betreffen ja nur mich und nicht die gesamte GbR (bzw. meinen Kollegen).
Danke für eure Zeit und viele Grüße
Steffen
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