Ich habe eine Frage zur Anlage Grundstück (GW2). Kann man bei Punkt 8 (Erbbaurecht…) mehrere Erbbauverpflichtete eintragen? Ich habe den Fall, dass es für ein Grundstück fünf Erbbauverpflichtete mit verschiedenen Anschriften gibt. Bisher habe ich nur die Möglichkeit gefunden, einen Erbbauverpflichteten mit Name und Anschrift einzugeben. Vielen Dank.
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Keine Ankündigung bisher.
Erbbaurecht - Erbbauverpflichtete
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Ich habe den Fall, dass es für ein Grundstück fünf Erbbauverpflichtete mit verschiedenen Anschriften gibt
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Unter dem Punkt 8 steht ja, dass man in den Fällen der Zeilen 37 und 38 Name und Anschrift des / der Erbbauverpflichteten bzw. des wirtschaften Eigentümers des Gebäudes auf fremden Grund und Boden angeben soll. Für das Grundstück ist ein Erbbaurecht bestellt. Erbbauverpflichteter bzw. Erbbauverpflichtete sind ja der bzw. die Grundstückseigentümer. Meistens ist das ja die Kirche o.ä. In diesem Fall handelt es jedoch um fünf Privatpersonen, die Grundstückseigentümer sind.Freundliche Grüße
Sabudo2000
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Die muss man dann als Gemeinschaft erfassen, duplizieren lässt sich die Seite nicht. Das gehört mit den Beteiligten abgesprochen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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