Hallo,
vielleicht ein Standardfall bei komplexen Grundstücken, aber den Leihen bringt es wieder zur Verzweiflung.
Die Tiefgarage befindet sich geografisch auf einem anderen Flurstück als die Miteigentumsanteile an dieser.
Folgende Situation:
Ein Gebäudekomplex mit vier Gebäuden und Eigentumswohnungen und unterschiedlichen WEG teilen sich einen Keller mit Tiefgarage.
Die Unterlagen GW1 und GW2 weisen für die Wohnung nur das Flurstück aus, auf dem das zur WEG gehörende Gebäude steht. (einfach und logisch)
Die Unterlagen GW1 und GW2 weisen für die Tiefgarage nur das Flurstück zu, zu dem die Eigentumsanteile zugeteilt sind.
Frage:
- Was für eine Grundstücksart ist für die Tiefgarage zu wählen? Unbebaut?
- Wie wird dann die Tiefgarage dort angegeben?
vielleicht ein Standardfall bei komplexen Grundstücken, aber den Leihen bringt es wieder zur Verzweiflung.
Die Tiefgarage befindet sich geografisch auf einem anderen Flurstück als die Miteigentumsanteile an dieser.
Folgende Situation:
Ein Gebäudekomplex mit vier Gebäuden und Eigentumswohnungen und unterschiedlichen WEG teilen sich einen Keller mit Tiefgarage.
- Flurstück F.A: Gebäude G.A mit Eigentümer E.A
- Flurstück F.B: Gebäude G.B mit Eigentümer E.B
- Flurstück F.C: Gebäuden G.C1 und G.C2 mit Eigentümer E.C
- Flurstück F.D: "unbebaut". (Straße und Einfahrt zu Tiefgarage). Diesem Flurstück sind die Miteigentumsanteile der TG zugeordnet.
Die Unterlagen GW1 und GW2 weisen für die Wohnung nur das Flurstück aus, auf dem das zur WEG gehörende Gebäude steht. (einfach und logisch)
Die Unterlagen GW1 und GW2 weisen für die Tiefgarage nur das Flurstück zu, zu dem die Eigentumsanteile zugeteilt sind.
Frage:
- Was für eine Grundstücksart ist für die Tiefgarage zu wählen? Unbebaut?
- Wie wird dann die Tiefgarage dort angegeben?
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