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Grundsteuererklärung "Ein Grundstück, mehrere Grundbuchblätter"

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    Grundsteuererklärung "Ein Grundstück, mehrere Grundbuchblätter"

    Guten Abend zusammen,

    ich sitze derzeit an der Grundsteuererklärung und verzweifle gerade ein wenig an dieser.

    Elster meldet nach Überprüfung: "Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."

    In der Übersicht vom Finanzamt sind die zu unserem Grundstück gehörenden Teilgrundstücke doppelt aufgeführt.

    Teilgrundstück 1 : Fläche 38 qm / Grundbuchblatt XXXX
    Teilgrundstück 2 : Fläche 194 qm / Grundbuchblatt XXXX
    Teilgrundstück 1 : Fläche 38 qm / Grundbuchblatt YYYY
    Teilgrundstück 2 : Fläche 194 qm / Grundbuchblatt YYYY

    Lt. Finanzamt soll ich alle Angaben in Elster übernehmen. Mach ich es so erscheint oben genannte Fehlermeldung.

    Lt. Boris " Ein Flurstück kann zu mehreren Grundbuchblättern gehören (z.B. Wohneigentum), hier sind maximal zwei Zuordnungen dargestellt. "

    Wie gebe ich das ganze nun korrekt in Elster ein ?

    Bin über jeden Hinweis dankbar.

    #2
    Welches Bundesland ?
    Wie man grundsätzlich vorgehen muss, ist aus den Tabellen in diesem Artikel ersichtlich:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg

    Hier ein weiteres Beispiel, das vielleicht ganz gut zu dem konkreten Fall passt:

    Tabelle_SH.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für deine Unterstützung.

      Das Bundesland ist NRW.

      Wir ( meine Geschwister und ich / 3 Personen ) haben das Grundstück inkl. Haus überschrieben bekommen.

      Wenn ich dem Beispiel deiner Tabelle folge, so gehe ich davon aus, dass ich als Miteigentumsanteil Zähler (1) Nenner (1) hinterlegen, richtig ?

      Der Quadratmeter-Wert für die Anlage Grundstück (GW2) würde, wenn ich mich an diese Tabelle halte, jedoch nicht passen, oder ?

      Habe deine Tabelle mal mit meinen Daten gefüllt.
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        #4
        so gehe ich davon aus, dass ich als Miteigentumsanteil Zähler (1) Nenner (1) hinterlegen, richtig ?
        Bei einem Haus, das nicht in Wohnungseigentum aufgeteilt ist, sind Zähler und Nenner in Zeile 11 jeweils 1, das ist richtig.

        Grundsätzlich sieht die Darstellung in der Tabelle richtig aus. Warum sind das bei euch eigentlich so viele Flurstücke ?

        Zu unserem Haus gehört nur ein Flurstück. Zu meinem Elternhaus gehören zwar auch 2 Flurstücke, aber da ist ein öffentlicher Weg dazwischen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von peppoderwilde Beitrag anzeigen
          Habe deine Tabelle mal mit meinen Daten gefüllt.
          Gefällt mir von der Logik Herr nicht. In Charlies Beispiel steht von einer Flur ein Anteil x in einem Grundbuchblatt und Anteil y in einem anderen Grundbuchblatt. Zusammen ist der Anteil dann x+y.

          Ihr erklärt hingegen, dass für dieselbe Flur im ersten Blatt Anteil 1 und im zweiten Blatt Anteil 1 steht. Das ist in Summe 2 und die Flur gehört euch doppelt.

          Kommentar


            #6
            Ich sehe gerade erst, dass die Flurstücke doppelt aufgeführt sind, da stimmt dann doch etwas nicht mit der Tabelle.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Das Grundstück wird in 2 unterschiedlichen Grundbüchern geführt. Daher anscheinend die doppelte Aufführung auf dem Informationsschreiben ( siehe Anhang ) vom Finanzamt.

              Warum das so ist kann ich mir nicht erklären. Wie ich das ganze nun in der Grundsteuererklärung verarbeite erschließt sich mir erst recht nicht.
              Angehängte Dateien

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                #8
                Unterschiedliche Grundbuchblätter gibt es in der Praxis eigentlich nur bei Wohnungseigentum, da können Garagenanteile als Teileigentum

                an anderen Stellen eingetragen sein als die Wohnungen bzw. das Haus. Das sollte sich klären lassen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Hallo,
                  ich bin gerade an genau der gleichen Stelle in der Erklärung und habe auch zwei verschiedene Grundbuchblätter für ein Grundstück. Für beide Blätter ist die Fläche des Grundstücks angegeben, somit passt das in der Erklärung nicht.
                  Hat hierzu jemand eine Lösung mittlerweile?
                  ​​​​​​​Vielen Dank

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                    #10
                    Zu dem Thema habe ich mir nun die Grundbuchauszüge kommen lassen. Scheinbar steht das gleiche Grundstück einmal im Erbbaugrundbuch und einmal im normalen Grundbuch. Nach meinem Ermessen sollte ja nur das Grundstück aus dem Grundbuch zählen, somit ist die Angabe aus dem Erbbaugrundbuch unerheblich. Hat dazu schon jemand eine Rückmeldung vom Finanzamt erhalten? Wenn ich in der Erklärung für das Erbaugrundbuch die Größe mit 0 m² angebe, bekomme ich zumindest keine Fehlermeldung mehr.

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                      #11
                      Unser Grundstück war zuvor als Erbbaugrundstück gepachtet. Nach einiger Zeit wurde das Grundstück jedoch gekauft. Die Sache mit dem Erbbaurecht wurde nie raus gelöscht, da es nicht erforderlich war. Ich denke diesem Umstand geschuldet gab es nun zwei Einträge in zwei unterschiedlichen Grundbüchern. Ich habe nun einfach den aktuelleren Grundbucheintrag in der Grundsteuererklärung angegeben und den älteren Grundbucheintrag, da nicht mehr relevant, außen vor gelassen. Die Angaben in beiden Grundbüchern unterscheiden sich ja auch nicht.

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