Hallo,
ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung und einen selbstgenutzten Stellplatz in der selben Anlage.
Das Grundstück zur Wohnung / Tiefgarage besteht aus 4 verschiedenen Flurstücken. Es handelt sich um die gleichen 4 Flurstücke für Garage und Wohnung.
Tiefgarage und Wohnung sind jeweils auf einem separaten Grundbuchblatt eingetragen.
Bisher wird die Grundsteuer separat für Wohnung und Tiefgarage berechnet.
Sollte ich 1 ) die Wohnung und den Stellplatz in einem Formular anlegen (alle Flurstücke doppelt anlegen mit unterschiedlichem Grundbuchblatt und den entsprechenden Miteigentumsanteilen) oder 2) sollte ich jeweils ein separates Formular für Tiefgarage und Wohnung anlegen ?
Im Falle von 1) wird die Grundsteuer weiter separat berechnet werden ?
Im Falle von 2) kommt der Abzug von 50 qm weiter zur Geltung ?
ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung und einen selbstgenutzten Stellplatz in der selben Anlage.
Das Grundstück zur Wohnung / Tiefgarage besteht aus 4 verschiedenen Flurstücken. Es handelt sich um die gleichen 4 Flurstücke für Garage und Wohnung.
Tiefgarage und Wohnung sind jeweils auf einem separaten Grundbuchblatt eingetragen.
Bisher wird die Grundsteuer separat für Wohnung und Tiefgarage berechnet.
Sollte ich 1 ) die Wohnung und den Stellplatz in einem Formular anlegen (alle Flurstücke doppelt anlegen mit unterschiedlichem Grundbuchblatt und den entsprechenden Miteigentumsanteilen) oder 2) sollte ich jeweils ein separates Formular für Tiefgarage und Wohnung anlegen ?
Im Falle von 1) wird die Grundsteuer weiter separat berechnet werden ?
Im Falle von 2) kommt der Abzug von 50 qm weiter zur Geltung ?
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