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Grundsteuererklärung Hamburg Tiefgaragenstellplatz und Eigentumswohnung ?

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    Grundsteuererklärung Hamburg Tiefgaragenstellplatz und Eigentumswohnung ?

    Hallo,
    ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung und einen selbstgenutzten Stellplatz in der selben Anlage.
    Das Grundstück zur Wohnung / Tiefgarage besteht aus 4 verschiedenen Flurstücken. Es handelt sich um die gleichen 4 Flurstücke für Garage und Wohnung.
    Tiefgarage und Wohnung sind jeweils auf einem separaten Grundbuchblatt eingetragen.
    Bisher wird die Grundsteuer separat für Wohnung und Tiefgarage berechnet.
    Sollte ich 1 ) die Wohnung und den Stellplatz in einem Formular anlegen (alle Flurstücke doppelt anlegen mit unterschiedlichem Grundbuchblatt und den entsprechenden Miteigentumsanteilen) oder 2) sollte ich jeweils ein separates Formular für Tiefgarage und Wohnung anlegen ?
    Im Falle von 1) wird die Grundsteuer weiter separat berechnet werden ?
    Im Falle von 2) kommt der Abzug von 50 qm weiter zur Geltung ?

    #2
    Bisher wird die Grundsteuer separat für Wohnung und Tiefgarage berechnet.
    Am einfachsten wird es sein, erneut 2 Erklärungen einzureichen und unter Ergänzende Erklärungen zur Feststellungserklärung

    in beiden Fällen die Zusammenlegung zu einer wirtschaftlichen Einheit zu beantragen. Auf diesem Weg lassen sich die 50 m² für

    die Garagen/Tiefgaragenstellplätze am einfachsten durchsetzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank. Wenn man das zu einer wirtschaftlichen Einheit erklären lässt, dann würde ich jetzt erst mal vermuten, dass es dann auch eine gemeinsame Steuerzahlung gibt. Richtig ?
      Dann müsste ich es halt für die vermietete Wohnung wieder auseinanderdividieren .. Aber irgendwas ist ja immer :-)

      Kommentar


        #4
        dann würde ich jetzt erst mal vermuten, dass es dann auch eine gemeinsame Steuerzahlung gibt. Richtig ?
        So ist das, wobei aber Steuer nur für den Miteigentumsanteil des Tiefgaragenstellplatzes anfällt, für die Nutzfläche nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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