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Grundsteuer: Gemarkung bzw. Flurstück (2. Eintrag)

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    Grundsteuer: Gemarkung bzw. Flurstück (2. Eintrag)

    Weiß jemand, wie ich diesen 2. Eintrag lösche? Ich habe nämlich nur eine Gemarkung/Flurstück....

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      NRW - Sorry, bin zum ersten Mal in diesem Forum....

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        #4
        Im Hauptvordruck auf Seite 3 ist die Übersicht der Flurstücke zu sehen, rechts ist jeweils ein Papierkorbsymbol.

        Flurstücke_NRW.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank Charlie 24! Ich habe die gesamte Erklärung nun innerhalb von 5 Minuten über https://www.grundsteuererklaerung-fu...ateigentum.de/ gemacht. War wirklich super einfach, ist aber leider nicht für alle Bundesländer möglich! Jetzt muß ich noch 2 weitere Erklärungen für Baden-Württemberg machen, für die ich nun leider doch wieder in ELSTER rumdoktorn muß...

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            #6
            Jetzt muß ich noch 2 weitere Erklärungen für Baden-Württemberg machen, für die ich nun leider doch wieder in ELSTER rumdoktorn muß...
            Baden-Württemberg ist aber doch recht einfach zu erfassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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