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Grundstückerklärung Thüringen > mit verpachtete Flächen

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    Grundstückerklärung Thüringen > mit verpachtete Flächen

    Erstmals Hallo liebes Forum und Hallo Ihr Profis draußen :-)

    Komme gleich zu meine Frage, die wie folgt lautet.

    Ich habe 3 Grundstücke
    1. mit Haus drauf
    2. wurde verpachtet
    3. auch verpachtet mit nicht ganze Fläche

    Hauptvordruck GW 1 habe ich grob folgendes angeben:

    Hauptfeststellung x
    und
    x bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)

    unter
    Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

    Habe ich alle Grundstücke auch die der landwirtschaftliche Nutzflächen eingeben + der entsprechende Bodenrichtwert !
    Es ist auch alles grün, sobald ich aber GW3 hinzufüge und hier die Flächen mit Einmesszahl mit angebe die verpachtet sind, bekomme ich bei der Überprüfung folgenden Fehler :


    Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß der Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem Hauptvordruck handelt es sich aber um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
    • Hauptvordruck (GW1)
    Ich habe keinen Betrieb !!!!
    diesen Hauptvordruck hier kann ich ja nicht
    bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)ändern, da kommen ich ja andere Fehler.

    Es handelt sich um verpachtete Flächen als Auswahlpunkt bzw. Nutzung gab ich den ersten landwirtschaftliche Nutzung an, was anders traf nicht zu !!

    Kann mir jemand einen Tip geben.



    Jungs gebt mir einen Denkanstoß sonst kauf ich mir einen Panzer .....

    Jens
    Zuletzt geändert von ; 09.08.2022, 19:42.

    #2
    2022-08-09 18_54_44-Greenshot.png

    Kommentar


      #3
      Auch die sog. Stückländerei gehört zur Land- und Forstwirtschaft und ist so zu erklären, darf also nicht als Grundvermögen erklärt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hey Charlie24

        Das würde heißen ich darf GW3 nicht machen ??

        Grüße Jens

        Kommentar


          #5
          Das würde heißen ich darf GW3 nicht machen ??
          Doch, natürlich. Aber du musst im Hauptvordruck auch Land- und Forstwirtschaft auswählen und darfst die Flurstücke nur in

          der GW3 erfassen. Mit der Erklärung für das Haus darfst du die Landwirtschaft nicht vermengen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ok nochmals zur Verständigung :

            Hauptvordruck x
            Art der wirtschaftliche Einheit wähle ich dann Land- und Forstwirtschaft aus !
            Hauptvordruck auch Land- und Forstwirtschaft auswählen ?? ich dachte bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)

            Die bisherigen eingetragene 3 Grundstücke in GW2 trage ich dann im GW 3 ein ??

            Danke Jens
            Zuletzt geändert von ; 09.08.2022, 20:26.

            Kommentar


              #7
              Ja, scheint alles richtig. Auch unter Gemarkungen und Flurstücke in GW1 dürfen die Flächen nicht erfasst werden, nur in GW3.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Erstmals Danke

                Probiere ich morgen aus !!

                Kurze Frage den Bodenrichtwert bleibt aber im GW2 mit den verpachteten Flächen ?

                Grüße Jens

                Kommentar


                  #9
                  Kurze Frage den Bodenrichtwert bleibt aber im GW2 mit den verpachteten Flächen ?
                  Nein, die Anlage GW2 muss entfernt werden, die gehört nicht zu dieser Erklärung.
                  .
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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