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Grundsteuer Erbengemeinschaft und keine Benachrichtigung

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    Grundsteuer Erbengemeinschaft und keine Benachrichtigung

    Sehr geehrte Forenmitglieder,

    sicherlich wird diese Frage schon öfter aufgetreten sein, dennoch möchte ich, da es sich um ein sensibles Thema handelt, hier gern für meinen Fall einen extra Thread haben.

    Bundesland: Sachsen-Anhalt


    Folgende Situation


    Meine Oma besitzt:

    Grundstück in Gemarkung A im Landkreis A - Finanzamt 1

    Flurstück in Gemarkung A im Landkreis A(50% Oma, 50% ihre Schwester) - Finanzamt 1

    Flurstücke in Gemarkung B im Landkreis A(50% Oma, 25% jeweils an die 2 Töchter) - Finanzamt 1

    Flurstücke in Gemarkung C im Landkreis B (50% Oma, 25% jeweils an die 2 Töchter) - Finanzamt 2

    Flurstücke sind Ackerland.


    Bescheide kamen bisher nur vom FA 1 zum Grundstück und Flurstück in der Gemarkung A und ein Brief an einer ihrer Töchter zu den Flurstücken Gemarkung B (keine Ahnung warum das an eine ihrer Töchter ging, vielleicht nach Alphabet???). Brief zu den Flurstücken Germarkung C fehlt.


    Die Dame im Finanzamt 1 meinte, wenn das Flurstück in einem anderen Landkreis liegt, dann muss es auch einen extra Brief mit Aktenzeichen dazu geben. Ich solle beim zuständigen Finanzamt 2 anrufen und nachfragen. Leider wusste die Dame am Telefon nichts darüber und kann mir auch keine Auskunft geben.

    "Dann soll ich halt einfach die Flurstücken so eintragen, ohne Aktenzeichen, mit Steuernummer" war die Antwort.


    Dass sie die Erklärung zum Grundstück abgibt, soweit klar.

    Kann sie nun die Erklärungen auch zu den anderen Flurstücken abgeben (obwohl der Brief an eine ihrer Töchter ging?) Oder muss derjenige die Erklärung abgeben, an den der Brief adressiert wurde? Und müssen dann ihre Töchter die Erklärung nicht mehr abgeben, falls es meine Oma machen kann?

    Wie verhält man sich nun, wenn man keinen Brief zu den anderen Flurstücken bekam? Wirklich nur mit Steuernummer?

    Vielen Dank

    #2
    Die Erklärungen muss eine der Beteiligten einreichen, wer das macht, ist gleich. Die Anzahl der Erklärungen hängt von der Anzahl

    der wirtschaftlichen Einheiten ab. Wenn sich die Zugehörigkeit der Flurstücke nicht aus den Anschreiben der Finanzämter ergibt,

    muss man die bisherigen Einheitswertbescheide zu Rate ziehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke schon einmal für die Antworten.

      Ich habe eben mit dem Finanzamt 2 gesprochen, in deren Zuständigkeit die Flurstücke der Gemarkung C liegen (sollen). Auch hier konnte man mir nicht helfen.
      Allerdings habe ich mich vertan, alle Flurstücken liegen im gleichen Landkreis.

      Jedoch hat der Landkreis verschieden zuständige Finanzämter. Die Flurstücken C gehören lt. Website zu einem anderen Finanzamt. Daher gehe ich davon aus, dass meine Oma eben auch von diesen Post bekommt? Oder bekommt man diese nur von einem Finanzamt, nämlich dem, welches dem Wohnort zugeordnet ist?

      Leider bekam ich auch vom Finanzamt 2 keine richtige Antwort, nur den Verweis ich solle mich an Finanzamt 1 wenden, von denen ich ja gerade komme?

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        #4
        Ich würde die bisherigen Einheitswertbescheide durchsehen. Aus denen ist doch ersichtlich, ob es zwei oder drei wirtschaftliche Einheiten gibt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ist das dann wieder etwas anderes? Denn auf den Briefen stehen nur die Flurstücken Germarkung B, allerdings im Abschnitt drunter in etwa "Es kann möglich sein, dass nicht alle Flurstücken aufgelistet sind." Allerdings erreiche ich mit Aktenzeichenangabe auch nichts beim Finanzamt 1.

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            #6
            Für die wirtschaftlichen Einheiten existieren bereits bisher Einheitswertbescheide, in denen alle zu der jeweiligen Einheit gehörenden

            Flurstücke aufgeführt sein sollten. In diesen Bescheiden muss man nachsehen. Vielleicht gibt es ja auch 3 Einheiten ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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