Sehr geehrte Forenmitglieder,
sicherlich wird diese Frage schon öfter aufgetreten sein, dennoch möchte ich, da es sich um ein sensibles Thema handelt, hier gern für meinen Fall einen extra Thread haben.
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Folgende Situation
Meine Oma besitzt:
Grundstück in Gemarkung A im Landkreis A - Finanzamt 1
Flurstück in Gemarkung A im Landkreis A(50% Oma, 50% ihre Schwester) - Finanzamt 1
Flurstücke in Gemarkung B im Landkreis A(50% Oma, 25% jeweils an die 2 Töchter) - Finanzamt 1
Flurstücke in Gemarkung C im Landkreis B (50% Oma, 25% jeweils an die 2 Töchter) - Finanzamt 2
Flurstücke sind Ackerland.
Bescheide kamen bisher nur vom FA 1 zum Grundstück und Flurstück in der Gemarkung A und ein Brief an einer ihrer Töchter zu den Flurstücken Gemarkung B (keine Ahnung warum das an eine ihrer Töchter ging, vielleicht nach Alphabet???). Brief zu den Flurstücken Germarkung C fehlt.
Die Dame im Finanzamt 1 meinte, wenn das Flurstück in einem anderen Landkreis liegt, dann muss es auch einen extra Brief mit Aktenzeichen dazu geben. Ich solle beim zuständigen Finanzamt 2 anrufen und nachfragen. Leider wusste die Dame am Telefon nichts darüber und kann mir auch keine Auskunft geben.
"Dann soll ich halt einfach die Flurstücken so eintragen, ohne Aktenzeichen, mit Steuernummer" war die Antwort.
Dass sie die Erklärung zum Grundstück abgibt, soweit klar.
Kann sie nun die Erklärungen auch zu den anderen Flurstücken abgeben (obwohl der Brief an eine ihrer Töchter ging?) Oder muss derjenige die Erklärung abgeben, an den der Brief adressiert wurde? Und müssen dann ihre Töchter die Erklärung nicht mehr abgeben, falls es meine Oma machen kann?
Wie verhält man sich nun, wenn man keinen Brief zu den anderen Flurstücken bekam? Wirklich nur mit Steuernummer?
Vielen Dank
sicherlich wird diese Frage schon öfter aufgetreten sein, dennoch möchte ich, da es sich um ein sensibles Thema handelt, hier gern für meinen Fall einen extra Thread haben.
Bundesland: Sachsen-Anhalt
Folgende Situation
Meine Oma besitzt:
Grundstück in Gemarkung A im Landkreis A - Finanzamt 1
Flurstück in Gemarkung A im Landkreis A(50% Oma, 50% ihre Schwester) - Finanzamt 1
Flurstücke in Gemarkung B im Landkreis A(50% Oma, 25% jeweils an die 2 Töchter) - Finanzamt 1
Flurstücke in Gemarkung C im Landkreis B (50% Oma, 25% jeweils an die 2 Töchter) - Finanzamt 2
Flurstücke sind Ackerland.
Bescheide kamen bisher nur vom FA 1 zum Grundstück und Flurstück in der Gemarkung A und ein Brief an einer ihrer Töchter zu den Flurstücken Gemarkung B (keine Ahnung warum das an eine ihrer Töchter ging, vielleicht nach Alphabet???). Brief zu den Flurstücken Germarkung C fehlt.
Die Dame im Finanzamt 1 meinte, wenn das Flurstück in einem anderen Landkreis liegt, dann muss es auch einen extra Brief mit Aktenzeichen dazu geben. Ich solle beim zuständigen Finanzamt 2 anrufen und nachfragen. Leider wusste die Dame am Telefon nichts darüber und kann mir auch keine Auskunft geben.
"Dann soll ich halt einfach die Flurstücken so eintragen, ohne Aktenzeichen, mit Steuernummer" war die Antwort.
Dass sie die Erklärung zum Grundstück abgibt, soweit klar.
Kann sie nun die Erklärungen auch zu den anderen Flurstücken abgeben (obwohl der Brief an eine ihrer Töchter ging?) Oder muss derjenige die Erklärung abgeben, an den der Brief adressiert wurde? Und müssen dann ihre Töchter die Erklärung nicht mehr abgeben, falls es meine Oma machen kann?
Wie verhält man sich nun, wenn man keinen Brief zu den anderen Flurstücken bekam? Wirklich nur mit Steuernummer?
Vielen Dank
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