Bei Anlage V, auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen, muss ich da immer den Gesamtbetrag eingeben, oder muss in den folgenden Jahren immer der verbleibende Restbetrag angegeben werden ?
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Anlage V, auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erh. Folgejahr, Rest oder Gesamtbetrag
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muss ich da immer den Gesamtbetrag eingeben, oder muss in den folgenden Jahren immer der verbleibende Restbetrag angegeben werden ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ist das so korrekt ??
Der Anteil einer Maßnahme aus 2020 wird im Formular für 2021 in die Zeile 46 eingetragen, im Formular für 2022 dann in Zeile 45.
Man kann es eigentlich nicht falsch machen, die Zeilen sind ja verständlich beschriftet. Gesamtaufwand und Gesamtbetrag
muss man unterscheiden. Bei teilweiser Eigennutzung gibt es jedes Jahr einen Gesamtbetrag, ein Gesamtaufwand entsteht
nur im ersten Jahr.
Anlage V_5Jahre.JPGFreundliche Grüße
Charlie24
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Wenn ich hier mal Nachfragen darf.
Es wäre also in dem Fall richtig, in 2020 die Zeile 42 mit allen Infos (Rechnung usw.) auszufüllen.
In 2021 müsste man nur noch 1/5 der Rechnungssumme in Zeile 46 eintragen - ohne irgendwelche anderen Angaben? Gibt ja auch gar kein Feld für eine Bezeichnung usw. oder?
In 2022 wäre dann nur noch die Zeile 45 auszufüllen.
Dann Zeile 44, 43 und im letzten Jahr die Zeile 42.
Hab ich das richtig verstanden? Danke
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Dann Zeile 44, 43 und im letzten Jahr die Zeile 42.Freundliche Grüße
Charlie24
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Aber sonst stimmts?
damit ich nicht mitrechnen muss. Es kann ja wegen der Rundung auf volle Euro auch mal geringe Abweichungen geben. Das sieht dann so aus:
82b_estdv.jpg
Freundliche Grüße
Charlie24
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