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Anlage V, auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erh. Folgejahr, Rest oder Gesamtbetrag

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    Anlage V, auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erh. Folgejahr, Rest oder Gesamtbetrag

    Bei Anlage V, auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen, muss ich da immer den Gesamtbetrag eingeben, oder muss in den folgenden Jahren immer der verbleibende Restbetrag angegeben werden ?

    #2
    muss ich da immer den Gesamtbetrag eingeben, oder muss in den folgenden Jahren immer der verbleibende Restbetrag angegeben werden ?
    Weder noch ! In den Folgejahren wird in der Zeile für das Jahr, in dem der Gesamtaufwand entstanden ist nur noch der Anteil eingetragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort !!!

      Ok also bei 2020 Rechnung über 4000,00 Euro
      2020 Anlage V 13/ 1. Fa. ... 4000 800
      2021 Anlage V 13/ 1. Fa. ... 800 800
      2022 Anlage V 13/ 1. Fa. ... 800 800
      ...
      ...
      Ist das so korrekt ??
      Gruß Alex

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        #4
        Sorry nicht Fa. sondern Bezeichnung
        Ok also bei 2020 Rechnung über 4000,00 Euro
        2020 Anlage V 13/ 1. Bezeichnung ... 4000 800
        2021 Anlage V 13/ 1. Bezeichnung ... 800 800
        2022 Anlage V 13/ 1. Bezeichnung ... 800 800
        ...
        ...
        Ist das so korrekt ??
        Gruß Alex

        Kommentar


          #5
          Ist das so korrekt ??
          Die vier Zeilen dafür verschieben sich jedes Jahr um eins.

          Der Anteil einer Maßnahme aus 2020 wird im Formular für 2021 in die Zeile 46 eingetragen, im Formular für 2022 dann in Zeile 45.

          Man kann es eigentlich nicht falsch machen, die Zeilen sind ja verständlich beschriftet. Gesamtaufwand und Gesamtbetrag

          muss man unterscheiden. Bei teilweiser Eigennutzung gibt es jedes Jahr einen Gesamtbetrag, ein Gesamtaufwand entsteht

          nur im ersten Jahr.

          Anlage V_5Jahre.JPG
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Wenn ich hier mal Nachfragen darf.

            Es wäre also in dem Fall richtig, in 2020 die Zeile 42 mit allen Infos (Rechnung usw.) auszufüllen.
            In 2021 müsste man nur noch 1/5 der Rechnungssumme in Zeile 46 eintragen - ohne irgendwelche anderen Angaben? Gibt ja auch gar kein Feld für eine Bezeichnung usw. oder?
            In 2022 wäre dann nur noch die Zeile 45 auszufüllen.
            Dann Zeile 44, 43 und im letzten Jahr die Zeile 42.

            Hab ich das richtig verstanden? Danke

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              #7
              Dann Zeile 44, 43 und im letzten Jahr die Zeile 42.
              Nicht ganz richtig, zweimal kommt die Zeile 42 nämlich nicht vor ! Die deckt ja bereits das erste Jahr ab, in dem der Gesamtaufwand entstanden ist
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Ja, sorry. wenn man nicht bis 5 zählen kann... ;-)
                Aber sonst stimmts?

                Kommentar


                  #9
                  Aber sonst stimmts?
                  Ja sonst stimmt das. Ich mache mir im Übrigen immer eine Excel-Tabelle für die auf mehrere Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen,

                  damit ich nicht mitrechnen muss. Es kann ja wegen der Rundung auf volle Euro auch mal geringe Abweichungen geben. Das sieht dann so aus:

                  82b_estdv.jpg

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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