Hallo, ich habe ein Wochenendgrundstück eingetragen und Angabe zur Grundstücksart "gemischt genutztes Grundstück" angegeben. Das Gebäude darauf habe ich ebenfalls angegeben, hier das Baujahr und die Quadratmeterzahl beim Ertragswert (Teilseite 5). Ebenfalls nochmal in der Anlage beim Sachwert. Jetzt bekomme ich dauernd die Fehlermeldung "Es wurden sowohl Angaben zum Ertragswert, als auch zum Sachwert gemacht". Was habe ich falsch gemacht? VG FH
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Fehlermeldung Ertragswert und Sachwert
				
					Einklappen
				
			
		
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 Mischen von Ertragswert und Sachwert ist nicht zulässig, doppelt erfassen natürlich ebenfalls nicht.... hier das Baujahr und die Quadratmeterzahl beim Ertragswert (Teilseite 5). Ebenfalls nochmal in der Anlage beim Sachwert.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Hier noch ein Link: https://forum.elster.de/anwenderforu...ht-wohin-damitFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 Kommentar
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 okay, danke. Das Formular fordert mich in der Anlage Grundstück auf nach Punkt 5. (Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert) auf der nächsten Seite auf, Angaben zum Sachwert zu machen. Ich soll also beides angeben. Wie gehe ich damit um? Bei der Hilfe habe ich auch nichts gefunden oder es nicht verstanden.
 
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 Es dürfen nur Angaben zum Sachwert gemacht werden !Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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