Geehrtes Forum,
meine Name ist Daniel und ich habe ein Problemchen mit meiner Grundsteuer.
Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
Infos aus Ausfüllhilfe Finanzverwaltung:
Land: RLP
amtl. Fläche des GS: 26000 m²
davon landw. Nutzung: 20000 m²(Schl.nr 1) (das Land ist verpachtet. Landw. Betrieb vor 10 Jahren aufgelöst.)
davon forstw. Nutzung: 1000 m²(Schl.nr 2)
davon Hofstelle: 5000 m²(Schl.nr 28)
Auf meiner Hofstelle befinden sich insgesamt 3 massiv gebaute Gebäude:
Wohnhaus (Wohnfläche 130m²)
privat genutzter Stall (nicht bewohnbar, Gartengeräte,Lager) (340m²)
Werkstatt (nicht bewohnbar, als private Werkstatt genutzt, 100m²)
Alle gebaut von 1962-1965.
Ich gebe für die land / forstwirtschaftliche Nutzung sowohl als auch für die bewohnte Hofstelle jeweils eine Erklärung ab.(GSt A+B)
Nun das Problem bei der Gst B. Wenn ich als Grundstücksart EFH wähle und die Hofstelle als Wohngrundstück angebe, kann ich ja zu diesem EFH nur noch weitere Garagenstellplätze angeben.
Ein weiteres Gebäude angeben geht ja nicht, weil Stall und Werkstatt nicht bewohnbar sind.
Wenn ich die Gebäude als Sachwert (Reithallen,ehemalige landw.Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches) unter Nichtwohngrundstücken angebe kriege ich das Problem, dass ich Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke nicht gleichzeitig erklären darf.
Wie definiere ich nun Stall und Werkstatt richtig?
Grüße
Daniel
meine Name ist Daniel und ich habe ein Problemchen mit meiner Grundsteuer.
Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.
Infos aus Ausfüllhilfe Finanzverwaltung:
Land: RLP
amtl. Fläche des GS: 26000 m²
davon landw. Nutzung: 20000 m²(Schl.nr 1) (das Land ist verpachtet. Landw. Betrieb vor 10 Jahren aufgelöst.)
davon forstw. Nutzung: 1000 m²(Schl.nr 2)
davon Hofstelle: 5000 m²(Schl.nr 28)
Auf meiner Hofstelle befinden sich insgesamt 3 massiv gebaute Gebäude:
Wohnhaus (Wohnfläche 130m²)
privat genutzter Stall (nicht bewohnbar, Gartengeräte,Lager) (340m²)
Werkstatt (nicht bewohnbar, als private Werkstatt genutzt, 100m²)
Alle gebaut von 1962-1965.
Ich gebe für die land / forstwirtschaftliche Nutzung sowohl als auch für die bewohnte Hofstelle jeweils eine Erklärung ab.(GSt A+B)
Nun das Problem bei der Gst B. Wenn ich als Grundstücksart EFH wähle und die Hofstelle als Wohngrundstück angebe, kann ich ja zu diesem EFH nur noch weitere Garagenstellplätze angeben.
Ein weiteres Gebäude angeben geht ja nicht, weil Stall und Werkstatt nicht bewohnbar sind.
Wenn ich die Gebäude als Sachwert (Reithallen,ehemalige landw.Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches) unter Nichtwohngrundstücken angebe kriege ich das Problem, dass ich Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke nicht gleichzeitig erklären darf.
Wie definiere ich nun Stall und Werkstatt richtig?
Grüße
Daniel
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