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Grundsteuer - Wohnhaus und ehemaliger Stall auf Wohngrundstück

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    Grundsteuer - Wohnhaus und ehemaliger Stall auf Wohngrundstück

    Geehrtes Forum,

    meine Name ist Daniel und ich habe ein Problemchen mit meiner Grundsteuer.
    Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen.

    Infos aus Ausfüllhilfe Finanzverwaltung:
    Land: RLP
    amtl. Fläche des GS: 26000 m²
    davon landw. Nutzung: 20000 m²(Schl.nr 1) (das Land ist verpachtet. Landw. Betrieb vor 10 Jahren aufgelöst.)
    davon forstw. Nutzung: 1000 m²(Schl.nr 2)
    davon Hofstelle: 5000 m²(Schl.nr 28)

    Auf meiner Hofstelle befinden sich insgesamt 3 massiv gebaute Gebäude:

    Wohnhaus (Wohnfläche 130m²)
    privat genutzter Stall (nicht bewohnbar, Gartengeräte,Lager) (340m²)
    Werkstatt (nicht bewohnbar, als private Werkstatt genutzt, 100m²)

    Alle gebaut von 1962-1965.

    Ich gebe für die land / forstwirtschaftliche Nutzung sowohl als auch für die bewohnte Hofstelle jeweils eine Erklärung ab.(GSt A+B)

    Nun das Problem bei der Gst B. Wenn ich als Grundstücksart EFH wähle und die Hofstelle als Wohngrundstück angebe, kann ich ja zu diesem EFH nur noch weitere Garagenstellplätze angeben.
    Ein weiteres Gebäude angeben geht ja nicht, weil Stall und Werkstatt nicht bewohnbar sind.

    Wenn ich die Gebäude als Sachwert (Reithallen,ehemalige landw.Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches) unter Nichtwohngrundstücken angebe kriege ich das Problem, dass ich Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke nicht gleichzeitig erklären darf.

    Wie definiere ich nun Stall und Werkstatt richtig?

    Grüße
    Daniel

    #2
    Der Landwirtschaft dürfen die ehemaligen Wirtschaftsgebäude jedenfalls nicht mehr zugeordnet werden, das ist klar.

    Der Wohnteil der ehemaligen Hofstelle samt Umgriff dürfte nach neuem Recht gesondert bewertet werden, ob das im

    vorliegenden Fall auch möglich ist, ist eine Rechtsfrage, die hier im Anwenderforum nicht geklärt werden kann.

    Aufgrund der Nutzflächenverteilung käme ein Bewertung als Sonstiges bebautes Grundstück im Sachwertverfahren

    in Betracht. Siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,

      du meinst mit Wohnteil gesondert bewertet, dass ich dann ein separates Aktenzeichen für das Haus bekommen würde? Also sozusagen eine 3. Steuererklärung?

      Grüße
      Daniel

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        #4
        ... dass ich dann ein separates Aktenzeichen für das Haus bekommen würde? Also sozusagen eine 3. Steuererklärung?
        Bei aktiven Landwirtschaftsbetrieben wird das jetzt so gemacht, allerdings werden dort die Hofflächen und die Wirtschaftsgebäude der

        Land- und Forstwirtschaft zugeordnet wird, so dass es bei 2 Erklärungen bleibt. Diese Zuordnung setzt aber eine nachhaltige Nutzung für

        betriebliche Zwecke voraus, die in deinem Fall nicht mehr gegeben ist. Siehe § 234 Abs. 6 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__234.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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