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Pachteinnahmen wo erklären ?

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    Pachteinnahmen wo erklären ?

    Wo muss sich den Pachtzins eintragen? Anlage L gibt es, aber keine Erklärungen zu den einzelnen Feldern. Ich verstehe hier nichts. Ich betreibe keine Landwirtschaft, habe keinen betrieb, nur ein paar Pachtzinseinnahmen ...
    Zuletzt geändert von Charlie24; 13.08.2022, 17:18.

    #2
    Wenn der landwirtschaftliche Betrieb bereits aufgegeben wurde, sind Pachteinkünfte in der Anlage V zu erklären

    und zwar unter 3 - Andere Einkünfte. In die Anlage L gehören die nur bei einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb,

    dann muss aber eine Gewinnermittlung EÜR eingereicht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es handelt sich nicht um eine Betriebsaufgabe. Hier ist eine landwirtschaftliche GbR zu Gange an die die Flächen verpachtet sind. Ich muss den Pachtzins angeben, den ich nun jährlich erhalte.
      Anlage Vorsorgeaufwand habe ich mir nochmal registriert. zur Grundsteuer muss ich mit Thüringen arbeiten. Das habe ich bereits versucht, aber dort kann das FA nur bei den Papierformularen beraten.

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        #4
        Anlage Vorsorgeaufwand zeigt mir nicht, wie in den letzten Jahren, die Spalten auf, wo ich Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil sowohl für die Rentenversicherung als auch für die Krankenversicherung eintragen kann; ebenso nicht die Spalte zur Eintragung der Arbeitnehmerbeiträge zur zur gesetzl.Pflegeversicherung

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          #5
          Hier ist eine landwirtschaftliche GbR zu Gange an die die Flächen verpachtet sind.
          Dass der Pächter einen landwirtschaftlichen Betrieb hat ist doch nicht die Frage. Es geht darum, ob du noch einen

          landwirtschaftlichen Betrieb hast oder ob der Betrieb von dir oder deinem Rechtsvorgänger aufgegeben wurde.

          Bei der Anlage V handelt es sich um Vermietung und Verpachtung, mit Vorsorgeaufwand hat das nichts zu tun.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich habe keinen landwirtschaftlichen Betrieb. Ich will wissen, welche Angaben ich machen muss, wenn ich diese Flurstücke angeben will. Ich bekomme Pachtzins. (Wo ich den in der Einkommenssteuererklärung angeben muss, weiß ich auch nicht!!) Im Hauptvordruck geht der Zirkus schon los. Diese Flurstücke liegen in Thüringen. Das entsprechende Aktenzeichen habe ich angegeben. Es ist mir bekannt, dass ich das Bundesland angeben muss -
            Welche Anlagen muss ich ausfüllen und warum funktioniert das Alles nicht!! Es kommen Fehlermeldungen, die einfach keinen Sinn ergeben. Laut Auskunft vom Finanzamt Thüringen können sie mir dort nicht helfen. Es sei bekannt, dass ELSTER hier nicht "einfach" sei. Man könne nur die beraten, die die Papierformulare ausfüllen!! What!? Was soll ich denn machen? Ich sitze seit 2 Wochen an diesen Sachen.

            Ich weiß, dass der Vorsorgeaufwand nichts mit der Grundsteuer zu tun hat. Dabei geht es um die Einkommenssteuererklärung, die im Grunde nicht so schwer ist. In diesem Jahr kann ich bestimmte Angaben nicht eintragen, weil die entsprechenden Seiten nicht kommen, obwohl ich die richtige Anlage gewählt habe.

            Sehr geehrte Charlie 24 - ich danke Ihnen für Ihre Antworten. Vielleicht verstehen Sie meine Probleme jetzt.

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              #7
              Du schmeißt verschiedene Themen völlig durcheinander. Dann sag halt mal für uns ganz Doofe, um was es ganz konkret geht und schweife nicht ab: Einkommensteuer oder Grundsteuer ? Anlage Vorsorgeaufwand oder Pachtzins ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Hallo Picard 777
                Ich nutze das ELSTER PROGRAMM

                Es geht um 2 Themen:

                1. Feststellungserklärung Grundsteuer
                Ich habe NUR FLURSTÜCKE, landwirtschaftliche Nutzung, die ich angeben will und muss. Welche Anlage ist richtig und was muss im Hauptvordruck angeklickt werden? Das zuständige Bundesland Thüringen habe ich mit dem Aktenzeichen und nach Aufforderung eingetragen.

                2. Einkommenssteuererklärung:
                a) Wo muss ich den Pachtzins angeben, den ich für die Flurstücke bekomme?
                b) Erstmalig ist es mir nicht möglich in der Anlage Vorsorgeaufwand die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung des Jahres 2021 einzugeben. Ich finde dieses Formular nicht in der Anlage.

                Ich hoffe, dass meine Darstellung jetzt plausibel ist.

                Für die Geduld und Hilfe danke ich aufrichtig.
                Tobr

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                  #9
                  So, habe das Grundsteuerthema in einen neuen Thread rausgezogen, hier geht es nur noch um die Einkommensteuer !!!
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Es gibt kein "Elster Programm", sondern eine Webanwendung namens "Mein Elster". Solltest Du tatsächlich ein Programm (= heruntergeladene und installierte Software) nutzen, nenne bitte den Namen, damit wir das ins passende Unterforum verschieben und dazu adäquat antworten können.

                    Einmal hypothetisch vorausgesetzt, dass Du trotzdem "Mein Elster" meinen solltest:

                    Zum Pachtzins hat Charlie24 das in Beitrag #5 eigentlich beantwortet. Oder bist Du an der GbR beteiligt und die Pachteinnahmen sind bei Dir Sonderbetriebseinnahmen ?

                    In einer Anlage gibt es kein "Formular". Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sollte dort in der Anlage Vorsorgeaufwand ganz normal eintragbar sein. Hast Du vielleicht das Einkommensteuererklärung für beschränkt Einkommensteuerpflichtige (= Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland) erwischt anstatt die für unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige ?
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      a) Wo muss ich den Pachtzins angeben, den ich für die Flurstücke bekomme?
                      Die Antwort steht im Beitrag #2.

                      b) Erstmalig ist es mir nicht möglich in der Anlage Vorsorgeaufwand die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung des Jahres 2021 einzugeben. Ich finde dieses Formular nicht in der Anlage.
                      Normalerweise ist die Anlage Vorsorgeaufwand inzwischen vorausgewählt. Wie man sie nachträglich hinzufügt, ist hier beschrieben:

                      https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Die Einkommenssteuererklärung habe ich fertig. Ich habe eine Anwendung nicht durchgeführt, was mich an der Anlage Vorsorge so geschafft hat. Nun ist gut. Danke für die Geduld - Charlie 24 und Picard 777

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                          #13
                          An Picard 777
                          Also - ich arbeite mit der Webanwendung "Mein Elster"
                          Wo finde ich den Thread Grundsteuer?

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                            #14
                            Wo finde ich den Thread Grundsteuer?
                            Der ist hier zu finden: https://forum.elster.de/anwenderforu...th%C3%BCringen
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ich habe einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb (Steuerlich: §13A Landwirt).
                              Möchte jetzt einen Teil der Flächen (einjährig) verpachten.
                              Zur Prüfung der Steuerlast habe die Pachteinahmen in der Anlage L aufgeführt! (und nicht in Anlage V für Vermietung und Verpachtung!)
                              Was erstaunt ist, dass sich die Steuerlast durch die Pachteinnahme nicht erhöht.

                              Ist das korrekt?
                              Danke

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