Ist das korrekt?
			
		
	Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Pachteinnahmen wo erklären ?
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Mit der Gewinnermittlung nach § 13a EStG hat hier m. E. niemand Erfahrung und ein Thema der elektronischen Steuerklärung ist das auch nicht.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Hallo,
 ich hatte ja auch Probleme damit wo ich die Pachteinnahmen meines landw. Bertriebes eintrage, das FA hat mich dahingehend berichtigt das Pachteinnahmen , auch von landw. genutzten Flächen generell zu der Einnahmekategorie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören (und damit in die Anlage V), und hat diese daher von den Einnahmen in der EÜR abgezogen.
 Die Angabe in der Anlage L ist nur informativ, was m.M.nach eher verwirrt weil die Angabe dort nicht in die Berechnung einfließt.
 Also noch einmal: Pachteinnahmen gehören generell nicht in die EÜR.Freundliche Grüße
 Frank
 Kommentar
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 Da hat das Finanzamt allerdings nicht recht. Ich hatte zwischen 2014 und 2018 mit einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb zu tun,Also noch einmal: Pachteinnahmen gehören generell nicht in die EÜR.
 
 da war die gesamte Landwirtschaft verpachtet. Der Gewinn wurde nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) ermittelt. Natürlich wurde der Gewinn in der
 
 EÜR erklärt, auch der Freibetrag für Land- und Forstwirte wurde gewährt. Hier geht es allerdings um eine Gewinnermittlung nach § 13a EStG.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 13a EStG (3) 1Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus 1. dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung,
 2. dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung,
 3. dem Gewinn der Sondernutzungen,
 4. den Sondergewinnen,
 5. den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens,
 Kommentar
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 Dann ist dies von mehreren Faktoren abhängig:- Der Art der Gewinnermittlung: Ich ermittle meinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR)
- Ich habe nicht meinen gesamten Betrieb verpachtet, nur ein Großteil der landw. genutzten Flächen, den Rest davon und die forstw. genutzten Flächen sind nicht verpachtet. Ob ich Arbeitsleistungen zukaufe um die Arbeiten zu erledigen ist ja davon unabhängig.
 
 BTW: Warum geht die Forumsuhr eigentlich 1h nach?Freundliche Grüße
 Frank
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 Es gibt Einstellmöglichkeiten bezüglich der Sommerzeit.BTW: Warum geht die Forumsuhr eigentlich 1h nach?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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