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Pachteinnahmen wo erklären ?

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    #16
    Ist das korrekt?
    Mit der Gewinnermittlung nach § 13a EStG hat hier m. E. niemand Erfahrung und ein Thema der elektronischen Steuerklärung ist das auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      zu 13a + Pacht: Wenn du weiterhin einen Betrieb selbst bewirtschaftest und einen Teil verpachtest, gehören die Pachteinnahmen zu deinen Betriebseinnahmen in der 13a Gewinnermittlung

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        #18
        Hallo,
        ich hatte ja auch Probleme damit wo ich die Pachteinnahmen meines landw. Bertriebes eintrage, das FA hat mich dahingehend berichtigt das Pachteinnahmen , auch von landw. genutzten Flächen generell zu der Einnahmekategorie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören (und damit in die Anlage V), und hat diese daher von den Einnahmen in der EÜR abgezogen.
        Die Angabe in der Anlage L ist nur informativ, was m.M.nach eher verwirrt weil die Angabe dort nicht in die Berechnung einfließt.
        Also noch einmal: Pachteinnahmen gehören generell nicht in die EÜR.
        Freundliche Grüße
        Frank

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          #19
          Also noch einmal: Pachteinnahmen gehören generell nicht in die EÜR.
          Da hat das Finanzamt allerdings nicht recht. Ich hatte zwischen 2014 und 2018 mit einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb zu tun,

          da war die gesamte Landwirtschaft verpachtet. Der Gewinn wurde nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) ermittelt. Natürlich wurde der Gewinn in der

          EÜR erklärt, auch der Freibetrag für Land- und Forstwirte wurde gewährt. Hier geht es allerdings um eine Gewinnermittlung nach § 13a EStG.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            13a EStG (3) 1Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus 1. dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung,
            2. dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung,
            3. dem Gewinn der Sondernutzungen,
            4. den Sondergewinnen,
            5. den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens,

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              #21
              Dann ist dies von mehreren Faktoren abhängig:
              1. Der Art der Gewinnermittlung: Ich ermittle meinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR)
              2. Ich habe nicht meinen gesamten Betrieb verpachtet, nur ein Großteil der landw. genutzten Flächen, den Rest davon und die forstw. genutzten Flächen sind nicht verpachtet. Ob ich Arbeitsleistungen zukaufe um die Arbeiten zu erledigen ist ja davon unabhängig.
              Wie gesagt, das FA hat mich ermahnt, das Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung halt ebensolche sind und daher in die dafür vorgesehene Anlage gehören, daher bin ich davon ausgegangen das dies generell so gilt.
              BTW: Warum geht die Forumsuhr eigentlich 1h nach?
              Freundliche Grüße
              Frank

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                #22
                BTW: Warum geht die Forumsuhr eigentlich 1h nach?
                Es gibt Einstellmöglichkeiten bezüglich der Sommerzeit.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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