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Verweis auf einheitliche und gesonderte Feststellung

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    Verweis auf einheitliche und gesonderte Feststellung

    Hallo zusammen,

    mein Freund und ich haben letztes Jahr gemeinsam eine Eigentumswohnung erworben, die wir seit diesem Jahr vermieten. Für die Erstellung der einheitlichen und gesonderten Feststellung haben wir einen Steuerberater beauftragt. Er meinte, wir müssten bei unseren jeweiligen Einkommensteuererklärungen bzgl. der Verluste aus dem Immobilienerwerb nichts angeben und nur darauf verweisen, dass diese Angaben mit der gesonderten Feststellung nachgereicht werden (zeitlich nach Versand unserer Est-Erklärungen).

    Habt ihr einen Tipp, wie ich das in Elster konkret mache? Füge ich trotzdem die Anlage V bei und trage dort etwas ein? Oder einfach eine Erläuterung im Hauptvordruck bei den "ergänzenden Angaben"?

    Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!

    Annika

    #2
    Füge ich trotzdem die Anlage V bei und trage dort etwas ein?
    Normalerweise würde man in der Anlage V unter 2 - Anteile an Einkünften die anteiligen (negativen) Einkünfte angeben, das kann auch ein

    geschätzter Wert sein. Wenn man natürlich überhaupt keine Anhaltspunkte hat, dann bleibt wohl nur der Hinweis unter Ergänzende Angaben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung!

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        #4
        Oder man erklärt einen Dummy-Wert von 0 €.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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