Hallo zusammen,
mein Freund und ich haben letztes Jahr gemeinsam eine Eigentumswohnung erworben, die wir seit diesem Jahr vermieten. Für die Erstellung der einheitlichen und gesonderten Feststellung haben wir einen Steuerberater beauftragt. Er meinte, wir müssten bei unseren jeweiligen Einkommensteuererklärungen bzgl. der Verluste aus dem Immobilienerwerb nichts angeben und nur darauf verweisen, dass diese Angaben mit der gesonderten Feststellung nachgereicht werden (zeitlich nach Versand unserer Est-Erklärungen).
Habt ihr einen Tipp, wie ich das in Elster konkret mache? Füge ich trotzdem die Anlage V bei und trage dort etwas ein? Oder einfach eine Erläuterung im Hauptvordruck bei den "ergänzenden Angaben"?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Annika
					mein Freund und ich haben letztes Jahr gemeinsam eine Eigentumswohnung erworben, die wir seit diesem Jahr vermieten. Für die Erstellung der einheitlichen und gesonderten Feststellung haben wir einen Steuerberater beauftragt. Er meinte, wir müssten bei unseren jeweiligen Einkommensteuererklärungen bzgl. der Verluste aus dem Immobilienerwerb nichts angeben und nur darauf verweisen, dass diese Angaben mit der gesonderten Feststellung nachgereicht werden (zeitlich nach Versand unserer Est-Erklärungen).
Habt ihr einen Tipp, wie ich das in Elster konkret mache? Füge ich trotzdem die Anlage V bei und trage dort etwas ein? Oder einfach eine Erläuterung im Hauptvordruck bei den "ergänzenden Angaben"?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Annika


 Verweis auf einheitliche und gesonderte Feststellung
									
									
									Verweis auf einheitliche und gesonderte Feststellung
								
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