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Welche Steuerklasse für Rentner?

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    #16
    Hallo,

    Was sollte nicht klappen?
    Na das eine ehrenamtliche Tätigkeit als Beschäftigung durchgeht, die zur Inanspruchnahme der Energiepauschale berechtigt.

    Genau weiß das aber natürlich niemand, ist ja alles ganz neu.

    Und vielleicht werden Rentner ja doch noch einbezogen, oder die Klagen* haben Erfolg (aus diesem Grund sollte man die Pauschale unbedingt beantragen, und bei Ablehnung auf Ruhen des Verfahrens hinwirken).

    *ich weiß von einer, aber es gibt bestimmt hunderte

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      Und vielleicht werden Rentner ja doch noch einbezogen, oder die Klagen* haben Erfolg (aus diesem Grund sollte man die Pauschale unbedingt beantragen
      Wo bitte soll ich die denn beantragen ? Ich könnte höchstens die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung für das 3. Quartal 2022

      beantragen und müsste den Anspruch dann in der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen. Die Rentenversicherung zahlt mir die

      EPP nicht und mein früherer AG darf sie auch nicht zahlen, weil es sich bei meiner Betriebsrente nicht um Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen

      Dienstverhältnis handelt. Für die 185,00 €, die das netto ausmachen würde, ist mir der administrative Aufwand einfach zu hoch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Hallo,

        Wo bitte soll ich die denn beantragen ?
        In der Einkommensteuererklärung 2022, dort wird es diese Möglichkeit geben (müssen - für alle, die die Energiepauschale nicht von ihrem Arbeitgeber bekommen haben, beispielsweise bestimmt Minijobber).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #19
          Moin, ich gebe zu den Zusammenhang nicht verstanden zu haben. Ich könne bei der nächsten Ek-Steuer-Erklärung diesen Anspruch geltend machen, das wäre also in etwa einem Jahr, so lautet die Auskunft wo ich beschäftigt bin. Ich zahle ja keine Lohnsteuer und kaum oder gar nicht Eink.-Steuer, wie soll ich dann etwas geltend machen? Angenommen bei der nächsten Steuerklärung ergibt sich Null Ertattung, dann gibt es gar nichts, wahrscheinlich.

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            #20
            Naja, die Formulare für die Steuererklärungen 2022 sind glaub ich noch nicht veröffentlicht worden. Aber dass es die Pauschale nicht geben sollte, weil man sowieso keine Steuererstattung bekommt, find ich jetzt nicht gerade logisch.

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              #21
              Um Anspruch auf die steuerpflichtige EPP zu haben, muss man im September 2022 entweder Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis,

              dazu rechnet auch ein Minijob, oder Gewinneinkünfte haben. Versorgungsbezüge, Renten jeder Art oder Einkünfte aus Vermietung reichen nicht aus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #22
                Die Einkünfte müssen nicht im September erzielt werden, wenn man das über die Jahreserklärung beantragt. Im September zahlen nur die AG aus. Eine selbständige Tätigkeite, z. B. im Dezember reicht. Und wenn es nur 10 Euro sind.

                Zur Ausgangsfrage: ledige oder geschiedene haben immer Steuerklase I, sofern es keine kleinen Kinder gibt.

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                  #23
                  Die Einkünfte müssen nicht im September erzielt werden
                  OK, wieder was dazugelernt. Aber die Einkünfte müssen 2022 erzielt werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #24


                    Gewinneinkünfte

                    Zählen dazu Gewinn Verluste aus Aktien (KAP)?

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                      #25
                      Nein. Gewinneinkünfte sind die nach den §§ 13-18 EStG, also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Tätigkeit, anders ausgedrückt Fälle der Anlagen L, G und S. Die anderen Einkünfte wie z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) sind Überschusseinkünfte. Siehe § 2 Abs. 2 EStG.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #26
                        Es hat geklappt mit der Übermittlung, es ist in der Tat die Steuerklasse I. Verstehen tue ich das Ganze nicht, ich bekomme eine unversteuerte "Übungsleiterpauschale", das sind jährl. 3.000 € die ausgeschöpft werden können, nach § 3 Nr. 26 bin ich von der Steuer befreit. Wenn jetzt der "Arbeitgeber" sich sperrt auszuzahlen, weil wie in meinem Falle die Angabe der Steuerklasse fehlte, dann könne ich über die Ek-St.-Erklärung die Energiepreispauschale geltend machen. Wenn ich denn gar keine Steuern zahle, wie kann ich das denn geltend machen?

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                          #27
                          Indem Du die Einkommensteuererklärung abgibst. Dass Du keine Steuer gezahlt hast bisher (= kein Lohnsteuerabzug und keine Vorauszahlungen), ist doch völlig irrelevant.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                            #28
                            Dann habe ich das bisher falsch verstanden

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                              #29
                              Gibt es eigentlich eine Frist für den AG wonach er bis wann eine Meldung zur Auszahlung beim Fianzamt abzugeben hat?

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                                #30
                                Was meinst Du mit der Frage ? Ich verstehe sie nicht.

                                Vielleicht schaust Du dir die §§ 112 ff. EStG einfach mal an (https://www.gesetze-im-internet.de/e...4BJNE044301123 ) oder noch besser die FAQ (https://www.bundesfinanzministerium....pauschale.html ). Das sind doch Alles keine Fragen, die etwas mit Elster zu tun haben.
                                Schönen Gruß

                                Picard777

                                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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