Hallo,
Na das eine ehrenamtliche Tätigkeit als Beschäftigung durchgeht, die zur Inanspruchnahme der Energiepauschale berechtigt.
Genau weiß das aber natürlich niemand, ist ja alles ganz neu.
Und vielleicht werden Rentner ja doch noch einbezogen, oder die Klagen* haben Erfolg (aus diesem Grund sollte man die Pauschale unbedingt beantragen, und bei Ablehnung auf Ruhen des Verfahrens hinwirken).
*ich weiß von einer, aber es gibt bestimmt hunderte
Stefan
Was sollte nicht klappen?
Genau weiß das aber natürlich niemand, ist ja alles ganz neu.
Und vielleicht werden Rentner ja doch noch einbezogen, oder die Klagen* haben Erfolg (aus diesem Grund sollte man die Pauschale unbedingt beantragen, und bei Ablehnung auf Ruhen des Verfahrens hinwirken).
*ich weiß von einer, aber es gibt bestimmt hunderte
Stefan
Kommentar