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Frage zur Berechnung der Nutzfläche bei mehreren Objekten

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    Frage zur Berechnung der Nutzfläche bei mehreren Objekten

    Hallo,
    trotz Studium von Youtube und Google bin ich da irgendwie noch nicht schlauer geworden:

    habe auf meinem Grundstück zusätzlich zum Wohnhaus:
    1 Carport
    1 Garage
    1 Gartenhaus
    1 Nebengebäude (Werkstatt und Feierraum)

    Frage 1) Zählen die alle zur Berechnung der Nutzfläche?
    Frage 2) Es gibt da ja Freigrößen, z.B. 30qm für Garage. Gilt das je Objekt, oder muss ich Garage und Carport addieren?
    Frage 3) Analog fürs Gartenhaus: Zählt das zum Nebengebäüde oder als separates Objekt?
    Frage 4) Zählen bei einem privat genutztem Wohnhaus alle Räume im Haus, die keine Wohnfläche sind (z.B. Heizraum, Waschraum, Treppenhaus) dann automatisch als Nutzfläche? Oder fallen die komplett weg?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    Zu den Fragen 1 und 4: Carports entfallen in fast allen Bundesländern, die Räume außerhalb der Wohnung rechnen nicht zur Wohnfläche.

    Bei einem Einfamilienhaus rechnet das Treppenhaus jedoch zur Wohnfläche, nicht aber die Treppen. Siehe Wohnflächenverordnung !

    Die anderen Fragen können ohne Angabe des Bundeslands nicht beantwortet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      danke. Das Haus steht in Bayern.

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        #4
        Das Haus steht in Bayern.
        Da müssen Garagen bei den Gebäuden aufgeführt werden. Beträgt die Nutzfläche nicht mehr als 50 m², sind 0 m² einzutragen, ansonsten

        der Wert, der über 50 m² hinausgeht. Ähnlich ist das bei den anderen Nebengebäuden, allerdings bleiben hier nur 30 m² anrechnungsfrei.

        https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rundstueck.pdf
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          aber sind ein Gartenhaus und das Nebengebäude zu addieren bei der Freigrenze oder sind das verschiedende Gebäudearten?

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            #6
            Nachtrag: Der Carport muss nicht bei den Garagen angegeben werden, der zählt in Bayern gar nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              aber sind ein Gartenhaus und das Nebengebäude zu addieren
              Die Nebengebäude sind einzeln aufzuführen, das gilt auch für Gebäudeteile bei unterschiedlicher Nutzung. Beträgt die Summe aus

              allen Nutzflächen mehr als 30 m², muss der darüber liegende Wert bei einem der Nebengebäude eingetragen werden. Ich habe das

              ein wenig anders gemacht, wie man aus diesem Artikel und den Screenshots sehen kann: https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                super, danke. dann wäre nur noch Frage 4 offen

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                  #9
                  dann wäre nur noch Frage 4 offen
                  Nein, die Antwort steht doch bereits im Beitrag #2 bzw. in der dort verlinkten Wohnflächenverordnung.

                  Nutzflächen innerhalb eines Wohnhauses, die nicht zur Wohnfläche gehören, fallen unter den Tisch.

                  Der Partyraum im Keller zählt nicht, der in einem Nebengebäude dann, wenn man die 30 m²-Freigrenze reißt.

                  So ganz ausgegoren ist das alles nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    vielen Dank. Nicht unbedingt logisch, aber zumindest in das ja in meinem Sinne

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