Hallo zusammen,
bei mir besteht folgende Situation:
EFH (Reihenhaus), Garagenhof mit Stellplatz befindet sich gute 50m weit weg.
Haus: Aktenzeichen x, Flurstück 1, 160 qm
Garagenhof: Aktenzeichen x, Flurstück 2, 189 qm, Miteigentumsanteil 1/18
Stellplatz: Aktenzeichen y, Flurstück 3, 18 qm
Alles Dreies wurde 2011 vom Vorbesitzer erworben.
Zunächst wurden alle drei Flurstücke unter einem Aktenzeichen geführt.
Nach ein paar Jahren kam ein separater Einheitswertbescheid/Grundsteuermessbescheid für den Stellplatz. Begründung:
"Das Grundstück war nach der Verkehrsanschauung als wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten."
Seitdem hat der Stellplatz ein eigenes Aktenzeichen.
Wie gesagt, Garagenhof mit Stellplatz befindet sich gute 50m weit weg.
Die 18 Miteigentümer des Garagenhofs besitzen 15 Garagen, 2 "Freiluft"-Stellplätze, 1 Carport.
Wir haben dabei einen der "Freiluft"-Stellplätze.
Nun zwei Fragen:
1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Formulare GW1 und GW2 zwei mal abgeben muss? Einmal Haus mit Garagenhofanteil, einmal Stellplatz, da der Stellplatz eine eigene wirtschaftliche Einheit ist, mit eigenem Aktenzeichen.
2. Welche Grundstücksart muss ich beim Stellplatz angeben? Ich hätte "Unbebautes Grundstück" genommen, da sich ja auf dem Stellplatz weder eine Garage noch ein sonstiges benutzbares Gebäude befindet.
Das Finanzamt hat im Einheitswertbescheid "Sonstiges bebautes Grundstück" angegeben und für die Berechnung des Gebäudewertes einen "Pauschalen Wertansatz für Garagen" angesetzt. Das ist doch nicht korrekt oder?
Danke.
bei mir besteht folgende Situation:
EFH (Reihenhaus), Garagenhof mit Stellplatz befindet sich gute 50m weit weg.
Haus: Aktenzeichen x, Flurstück 1, 160 qm
Garagenhof: Aktenzeichen x, Flurstück 2, 189 qm, Miteigentumsanteil 1/18
Stellplatz: Aktenzeichen y, Flurstück 3, 18 qm
Alles Dreies wurde 2011 vom Vorbesitzer erworben.
Zunächst wurden alle drei Flurstücke unter einem Aktenzeichen geführt.
Nach ein paar Jahren kam ein separater Einheitswertbescheid/Grundsteuermessbescheid für den Stellplatz. Begründung:
"Das Grundstück war nach der Verkehrsanschauung als wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten."
Seitdem hat der Stellplatz ein eigenes Aktenzeichen.
Wie gesagt, Garagenhof mit Stellplatz befindet sich gute 50m weit weg.
Die 18 Miteigentümer des Garagenhofs besitzen 15 Garagen, 2 "Freiluft"-Stellplätze, 1 Carport.
Wir haben dabei einen der "Freiluft"-Stellplätze.
Nun zwei Fragen:
1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Formulare GW1 und GW2 zwei mal abgeben muss? Einmal Haus mit Garagenhofanteil, einmal Stellplatz, da der Stellplatz eine eigene wirtschaftliche Einheit ist, mit eigenem Aktenzeichen.
2. Welche Grundstücksart muss ich beim Stellplatz angeben? Ich hätte "Unbebautes Grundstück" genommen, da sich ja auf dem Stellplatz weder eine Garage noch ein sonstiges benutzbares Gebäude befindet.
Das Finanzamt hat im Einheitswertbescheid "Sonstiges bebautes Grundstück" angegeben und für die Berechnung des Gebäudewertes einen "Pauschalen Wertansatz für Garagen" angesetzt. Das ist doch nicht korrekt oder?
Danke.
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