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Grundsteuer Haus mit Garagenhofanteil und separatem Stellplatz

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    Grundsteuer Haus mit Garagenhofanteil und separatem Stellplatz

    Hallo zusammen,

    bei mir besteht folgende Situation:
    EFH (Reihenhaus), Garagenhof mit Stellplatz befindet sich gute 50m weit weg.

    Haus: Aktenzeichen x, Flurstück 1, 160 qm
    Garagenhof: Aktenzeichen x, Flurstück 2, 189 qm, Miteigentumsanteil 1/18
    Stellplatz: Aktenzeichen y, Flurstück 3, 18 qm

    Alles Dreies wurde 2011 vom Vorbesitzer erworben.

    Zunächst wurden alle drei Flurstücke unter einem Aktenzeichen geführt.
    Nach ein paar Jahren kam ein separater Einheitswertbescheid/Grundsteuermessbescheid für den Stellplatz. Begründung:
    "Das Grundstück war nach der Verkehrsanschauung als wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten."
    Seitdem hat der Stellplatz ein eigenes Aktenzeichen.

    Wie gesagt, Garagenhof mit Stellplatz befindet sich gute 50m weit weg.
    Die 18 Miteigentümer des Garagenhofs besitzen 15 Garagen, 2 "Freiluft"-Stellplätze, 1 Carport.
    Wir haben dabei einen der "Freiluft"-Stellplätze.

    Nun zwei Fragen:
    1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Formulare GW1 und GW2 zwei mal abgeben muss? Einmal Haus mit Garagenhofanteil, einmal Stellplatz, da der Stellplatz eine eigene wirtschaftliche Einheit ist, mit eigenem Aktenzeichen.

    2. Welche Grundstücksart muss ich beim Stellplatz angeben? Ich hätte "Unbebautes Grundstück" genommen, da sich ja auf dem Stellplatz weder eine Garage noch ein sonstiges benutzbares Gebäude befindet.

    Das Finanzamt hat im Einheitswertbescheid "Sonstiges bebautes Grundstück" angegeben und für die Berechnung des Gebäudewertes einen "Pauschalen Wertansatz für Garagen" angesetzt. Das ist doch nicht korrekt oder?

    Danke.


    #2
    Welches Bundesland ?

    Da ist jetzt viel Steuerrecht im Spiel, das ist eher schwere Kost für das Anwenderforum.

    Persönlich halte ich die Bewertung des Stellplatzes als eigene wirtschaftliche Einheit bei einer Entfernung von nur 50 m für falsch.

    Ich würde in beiden Erklärungen unter Ergänzende Angaben die Zusammenlegung beantragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      OK, danke für die schnelle Antwort.
      Wohne in Sachsen-Anhalt.
      Irgendeine Tendenz für die Grundstücksart beim Stellplatz?

      Viele Grüße
      e.kalle

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        #4
        Irgendeine Tendenz für die Grundstücksart beim Stellplatz?
        Im Moment kannst du den so erklären, wie er jetzt eingestuft ist, entscheidend wird der Antrag auf Zusammenlegung sein.

        Wenn dem nicht stattgegeben wird, musst du gegen die Ablehnung jeweils Einspruch einlegen. Das hätte schon bei der

        Ausgliederung des Stellplatzes Sinn gemacht, ist aber nicht gemacht worden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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