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Grundsteuer Bayern Zähler Nenner

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    Grundsteuer Bayern Zähler Nenner

    Hallo zusammen!

    Wir wohnen mit meinen Eltern im Zweifamilienhaus mit abgeschlossen Wohnungen.
    Meinem Vater gehört Wohnung OG und meinem Mann und mir das EG gemeinsam. Grundstück je die Hälfte, (also mein Vater und wir beide), das wurde im Grundbuch festgeschrieben.

    Was muss ich bei Zähler und Nenner eintragen sowohl auf dem Hauptvordruck (Zeile 31 und Zeile 49)? Hab da je 1/2 eingetragen für meinen Mann und mich.
    Bin aber nun völlig verwirrt, da wir im Zweifamilienhaus wohnen.
    Zählen wir dann aber auf dem Hauptvordruck nicht als Bruchteilsgemeinschaft (Zeile 11)?
    Wo wäre da mein Vater einzutragen? Nur bei der Anlage Grundstück oder gar nicht und wie wäre das dann da mit Zähler und Nenner?
    Er hat ja auch ein eigenes Formular abzugeben.

    Wäre über Hilfe sehr sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michaela

    #2
    Gibt es eine Teilungserklärung und Sondereigentum an den Wohnungen ? Dann wäre es Wohnungseigentum und

    es müssten 2 Erklärungen eingereicht werden ! Eine von deinem Vater und eine von euch.

    Dein letzter Satz spricht dafür !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das Grundstück musst Du und Dein Vater mit Angabe des selben Flurstücks mit Zähler 1/ Nenner 2 in eigenem Formular eintragen. Dann im Hauptvordruck dann jeweils das Miteigentümer-Anteil von Dir und Deinem Mann mit je 1/2 wenn er auch Miteigentümer ist. Ansonsten 1/1 nur bei Dir.

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,

        ich bin alleinige Eigentümerin eines unbebauten Grundstücks. Nun meine Frage: Im Hauptvordruck muss ich da bei Zeile 30 "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit" dann Zähler 1 und Nenner 1 eintragen bei Alleineigentum ? Wäre das so richtig?

        und in der Anlage "Grundstück' unter "Gemarkung/ Flurstück" Zeile 6 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehördender Anteil: Zähler, Nenner" was muss da in meinem Fall eingetragen werden?

        Wäre über Hilfe sehr dankbar.

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          #5
          ... dann Zähler 1 und Nenner 1 eintragen bei Alleineigentum ? Wäre das so richtig?
          Ja, das ist richtig. Wenn man bei Auswahl Alleineigentum etwas anderes eintragen würde, gibt es sogar einen Hinweis.

          und in der Anlage "Grundstück' unter "Gemarkung/ Flurstück" Zeile 6 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehördender Anteil: Zähler, Nenner" was muss da in meinem Fall eingetragen werden?
          Ebenfalls 1 und 1
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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