Hallo,
ich habe Probleme wie ich mit der leerstehenden Scheune umgehen soll.
Im Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG) vom 15. Dezember 2021 steht folgendes:
§ 5 Flächenbeträge
Nebengebäude, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu dienen bestimmt und von untergeordneter Bedeutung sind, bleiben außer Ansatz, wenn sie in räumlichem Zusammenhang zum Gebäude oder Gebäudeteil stehen oder eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden. Von einer untergeordneten Bedeutung ist auszugehen, wenn die Gebäudefläche jeweils weniger als 30 Quadratmeter beträgt. Die Nutzungsfläche von Garagen und Nebengebäuden, die nach Satz 5 bis 7 nicht außer Ansatz bleiben, gilt als Wohnfläche im Sinne des Satzes 1.
Soll das heißen, wenn meine Scheune > 30m² ist, muss ich die Grundfläche als Wohnfläche angeben.
ich habe Probleme wie ich mit der leerstehenden Scheune umgehen soll.
Im Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG) vom 15. Dezember 2021 steht folgendes:
§ 5 Flächenbeträge
Nebengebäude, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu dienen bestimmt und von untergeordneter Bedeutung sind, bleiben außer Ansatz, wenn sie in räumlichem Zusammenhang zum Gebäude oder Gebäudeteil stehen oder eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden. Von einer untergeordneten Bedeutung ist auszugehen, wenn die Gebäudefläche jeweils weniger als 30 Quadratmeter beträgt. Die Nutzungsfläche von Garagen und Nebengebäuden, die nach Satz 5 bis 7 nicht außer Ansatz bleiben, gilt als Wohnfläche im Sinne des Satzes 1.
Soll das heißen, wenn meine Scheune > 30m² ist, muss ich die Grundfläche als Wohnfläche angeben.
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