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Grundsteuerreform Hessen Scheune

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    Grundsteuerreform Hessen Scheune

    Hallo,

    ich habe Probleme wie ich mit der leerstehenden Scheune umgehen soll.


    Im Hessisches Grundsteuergesetz (HGrStG) vom 15. Dezember 2021 steht folgendes:

    § 5 Flächenbeträge
    Nebengebäude, die zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen zu dienen bestimmt und von untergeordneter Bedeutung sind, bleiben außer Ansatz, wenn sie in räumlichem Zusammenhang zum Gebäude oder Gebäudeteil stehen oder eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden. Von einer untergeordneten Bedeutung ist auszugehen, wenn die Gebäudefläche jeweils weniger als 30 Quadratmeter beträgt. Die Nutzungsfläche von Garagen und Nebengebäuden, die nach Satz 5 bis 7 nicht außer Ansatz bleiben, gilt als Wohnfläche im Sinne des Satzes 1.

    Soll das heißen, wenn meine Scheune > 30m² ist, muss ich die Grundfläche als Wohnfläche angeben.




    #2
    Das sieht leider so aus ! Ob solche Regelungen einer rechtlichen Nachprüfung standhalten, ist ein anderes Thema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine Rückmeldung.

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        #4
        Matt81 Das trifft vermutlich auch auf mich zu.
        Heute hatte ich noch die Auskunft erhalten, dass es sich um Nutfläche handeln würde, die dann höher besteuert würde, was später revidiert wurde.

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          #5
          Das ist ja alles schwammig formuliert, auch im Gesetz selbst. Das beginnt schon mit "zu dienen bestimmt und von untergeordneter Bedeutung sind".

          Das sind ja so leerstehende ehemalige landwirtschaftliche Nebengebäude häufig nicht, die stehen eben nur leer.

          Hier mal der gesamte § 5: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de...jlr-GrStGHEpP5
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Charlie24 Ehrlich gesagt, glaube ich auch nicht, dass diese Regelung Bestand haben wird. Zu 100 Prozent werden Betroffene klagen. Ich gehe davon aus, dass die Finanzbehörde hier nachbessern muss. Und sicher ist das nicht das einzige Thema.

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              #7
              Zu diesem Thema passt auch meine Frage.
              Ich habe unter einem Aktenzeichen zwei (zusammen genutzte) Grundstücke laufen. 1. Grundstück mit Wohngebäude und 3 Garagen. 2. Grundstück mit Garten und einem Gartenhäuschen (ca. 19 qm) und einem ehemaligen Pferdestall (23 qm), der jetzt der Gartengeräte-Aufbewahrung dient
              Frage: Wenn ich das richtig verstehe, müssten alle Gebäude NICHT angegeben werden, weil sie dienen und unter 30 qm sind?

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                #8
                Frage: Wenn ich das richtig verstehe, müssten alle Gebäude NICHT angegeben werden, weil sie dienen und unter 30 qm sind?
                Ich habe das in Hessen auch so verstanden.

                Von einer untergeordneten Bedeutung ist auszugehen, wenn die Gebäudefläche jeweils weniger als 30 Quadratmeter beträgt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Sie kennen sich ja top aus! Und drum gleich noch eine Frage hinterher. Allerdings zu anderem Thema Grundsteuer.
                  Ich habe einen Acker mit Belastungen im Grundbuch: "Ein Recht auf Betreibung einer Gasfernleitung und in Verbindung damit ein Bau und eingeschränktes Benutzungsverbot auf einem 10 m breiten Streifen über Gasfernleitung sowie ein Betretungsrecht an den Grundstücken für die xxx AG."
                  1. Sollte ich das angeben? Könnte doch vielleicht wertmindernd sein...
                  2. Wenn ja wo? Ginge ja nur bei Ergänzende Angaben zur Erklärung.

                  Freue mich über eine Antwort


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                    #10
                    1. Sollte ich das angeben? Könnte doch vielleicht wertmindernd sein...
                    Nein, Leitungsrechte dieser Art wirken sich nach meiner Kenntnis nicht auf die Grundsteuer aus, bewertungsrechtlich gibt es dazu keine Vorschriften
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Ok, dann kann ich mir das sparen. Vielen Dank und einen schönen Abend noch

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