Hallo zusammen,
ich besitze drei nicht zusammenhängende Gründstücke (unbebaut) in einer Gemarkung. Für diese drei Grundstücke habe ich vom Fi-Amt unter einem Aktenzeichen ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Grundstücke werden von mir nicht genutzt, sondern sind jeweils anderen Personen zur landwirtschaftlichen Nutzung unentgeltlich überlassen.
In ELSTER online unter "Startseite des Formulars" wird das entsprechende Aktenzeichen (aus Fi-Amt Schreiben) eingetragen.
Im Hauptvordruck (BayGrSt 1) habe ich unter
Muss ich für jedes Grundstück (Flurstück) eine eigene Grundsteuererklärung abgeben, wobei jede dann unter dem gleichen Aktenzeichen und unter Angabe der anderen beiden Grundstücke erfolgen würde?
Oder reicht ein Grundsteuererklärung für alle drei Grundstücke, wobei unter (BayGrSt 1) nur ein Flurstück angeben werden kann?
Vielen Dank für die Antwort!
ich besitze drei nicht zusammenhängende Gründstücke (unbebaut) in einer Gemarkung. Für diese drei Grundstücke habe ich vom Fi-Amt unter einem Aktenzeichen ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Grundstücke werden von mir nicht genutzt, sondern sind jeweils anderen Personen zur landwirtschaftlichen Nutzung unentgeltlich überlassen.
In ELSTER online unter "Startseite des Formulars" wird das entsprechende Aktenzeichen (aus Fi-Amt Schreiben) eingetragen.
Im Hauptvordruck (BayGrSt 1) habe ich unter
- "Art der wirtschaftlichen Einheit" den "Betrieb der Land. und Forstwirtschaft" markiert.
- "Lage des Grundstücks /Betriebs der Land. u. Forstwirtschaft" die Angaben zum Ort, Gemarkung und ein Flurstück eingetragen. Und zwar des erstgenannte Flurstück aus dem Fi-Amt Schreiben. Hier lassen sich keine weiteren Flurstücke eintragen.
- "Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstücke(e)" lassen sich alle drei Flusrtücke eintragen.
- "Angabe zur Feststellung des Grundsteuerwertes" lassen sich auch wieder alle drei Flurstücke eintragen.
Muss ich für jedes Grundstück (Flurstück) eine eigene Grundsteuererklärung abgeben, wobei jede dann unter dem gleichen Aktenzeichen und unter Angabe der anderen beiden Grundstücke erfolgen würde?
Oder reicht ein Grundsteuererklärung für alle drei Grundstücke, wobei unter (BayGrSt 1) nur ein Flurstück angeben werden kann?
Vielen Dank für die Antwort!
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