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    Grundsteuer BY

    Hallo zusammen,

    ich besitze drei nicht zusammenhängende Gründstücke (unbebaut) in einer Gemarkung. Für diese drei Grundstücke habe ich vom Fi-Amt unter einem Aktenzeichen ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Grundstücke werden von mir nicht genutzt, sondern sind jeweils anderen Personen zur landwirtschaftlichen Nutzung unentgeltlich überlassen.
    In ELSTER online unter "Startseite des Formulars" wird das entsprechende Aktenzeichen (aus Fi-Amt Schreiben) eingetragen.
    Im Hauptvordruck (BayGrSt 1) habe ich unter
    • "Art der wirtschaftlichen Einheit" den "Betrieb der Land. und Forstwirtschaft" markiert.
    • "Lage des Grundstücks /Betriebs der Land. u. Forstwirtschaft" die Angaben zum Ort, Gemarkung und ein Flurstück eingetragen. Und zwar des erstgenannte Flurstück aus dem Fi-Amt Schreiben. Hier lassen sich keine weiteren Flurstücke eintragen.
    In Anlage Grundstück (BayGrSt 2) unter
    • "Gemeindebezogene Aufstellung der Gemarkungen und Flurstücke(e)" lassen sich alle drei Flusrtücke eintragen.
    In Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3) unter
    • "Angabe zur Feststellung des Grundsteuerwertes" lassen sich auch wieder alle drei Flurstücke eintragen.
    FRAGE:

    Muss ich für jedes Grundstück (Flurstück) eine eigene Grundsteuererklärung abgeben, wobei jede dann unter dem gleichen Aktenzeichen und unter Angabe der anderen beiden Grundstücke erfolgen würde?
    Oder reicht ein Grundsteuererklärung für alle drei Grundstücke, wobei unter (BayGrSt 1) nur ein Flurstück angeben werden kann?

    Vielen Dank für die Antwort!


    #2
    Die Anlage Grundstück (BayGrSt 2) darf dieser Erklärung nicht beigefügt werden, nur die Anlage Land- und Forstwirtschaft.

    Es sind alle Flurstücke in nur einer Erklärung anzugeben, die Erfassung einer Gemarkung und eines Flurstücks im Hauptvordruck

    bringt nur zum Ausdruck, dass keine Hofstelle des Eigentümers existiert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      DANKE und viele Grüße
      ProSolaris

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