Grundsteuer: Wohn- und Nutzflächenangabe:
Ich habe einige Fragen zur Angabe des Wohnraums und im speziellen der Nutzfläche.
Die Wohnraumangabe und deren Berechnung konnte ich recht einfach meinen Bauunterlagen entnehmen. Bei der Angabe der Nutzfläche gibt es aber einige Unklarheiten. Nachmeinen bisherigen, recht aufwändigen Recherchen, bin ich wie folgt vorgegangen:
So sind die Garage mit 46,08 m² und das Gartenhäuschen mit 5,7 m² nicht als Nutzfläche anzugeben.
Im Keller sind die 4 Kellerräume Waschkeller, Vorratskeller, Bastelkeller und großer Keller mit insges. 61 m² als Nutzfläche anzugeben. Der Heizungsraum, der Ölkeller sowie der Flur bleiben außen vor und sind nicht anzugeben. Ebenso das Treppenhaus im Keller und im Erdgeschoß.
Im Dachgeschoß habe ich aus den Bauunterlegen die berechneten 51,6 m² als Wohnraum angegeben. Doch es gibt zwei weitere Räume bzw. Dachbodenumfänge, die nicht ausgebaut sind. Im größeren Dachbodenraum ist nur der Fußboden mit Styropor wegen der Wärmedämmung ausgelegt. Der Dachbereich ist offen und nicht gedämmt. Im zweiten, dem kleineren Raum, ist der Boden gedämmt und mit Estrich versehen. hat aber keine Heizung Auch der Dachbereich ist gedämmt und verkleidet. Der Raum besitzt kein Fenster, hat aber zwei große Schrägen.
Sind nun diese beiden Räume oder ein einzelner als Nutzfläche anzugeben?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Peter
Ich habe einige Fragen zur Angabe des Wohnraums und im speziellen der Nutzfläche.
Die Wohnraumangabe und deren Berechnung konnte ich recht einfach meinen Bauunterlagen entnehmen. Bei der Angabe der Nutzfläche gibt es aber einige Unklarheiten. Nachmeinen bisherigen, recht aufwändigen Recherchen, bin ich wie folgt vorgegangen:
So sind die Garage mit 46,08 m² und das Gartenhäuschen mit 5,7 m² nicht als Nutzfläche anzugeben.
Im Keller sind die 4 Kellerräume Waschkeller, Vorratskeller, Bastelkeller und großer Keller mit insges. 61 m² als Nutzfläche anzugeben. Der Heizungsraum, der Ölkeller sowie der Flur bleiben außen vor und sind nicht anzugeben. Ebenso das Treppenhaus im Keller und im Erdgeschoß.
Im Dachgeschoß habe ich aus den Bauunterlegen die berechneten 51,6 m² als Wohnraum angegeben. Doch es gibt zwei weitere Räume bzw. Dachbodenumfänge, die nicht ausgebaut sind. Im größeren Dachbodenraum ist nur der Fußboden mit Styropor wegen der Wärmedämmung ausgelegt. Der Dachbereich ist offen und nicht gedämmt. Im zweiten, dem kleineren Raum, ist der Boden gedämmt und mit Estrich versehen. hat aber keine Heizung Auch der Dachbereich ist gedämmt und verkleidet. Der Raum besitzt kein Fenster, hat aber zwei große Schrägen.
Sind nun diese beiden Räume oder ein einzelner als Nutzfläche anzugeben?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Peter
Kommentar