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Grundsteuer Niedersachsen, Wohn- und Nutzflächenangabe

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    Grundsteuer Niedersachsen, Wohn- und Nutzflächenangabe

    Grundsteuer: Wohn- und Nutzflächenangabe:

    Ich habe einige Fragen zur Angabe des Wohnraums und im speziellen der Nutzfläche.
    Die Wohnraumangabe und deren Berechnung konnte ich recht einfach meinen Bauunterlagen entnehmen. Bei der Angabe der Nutzfläche gibt es aber einige Unklarheiten. Nachmeinen bisherigen, recht aufwändigen Recherchen, bin ich wie folgt vorgegangen:

    So sind die Garage mit 46,08 m² und das Gartenhäuschen mit 5,7 m² nicht als Nutzfläche anzugeben.
    Im Keller sind die 4 Kellerräume Waschkeller, Vorratskeller, Bastelkeller und großer Keller mit insges. 61 m² als Nutzfläche anzugeben. Der Heizungsraum, der Ölkeller sowie der Flur bleiben außen vor und sind nicht anzugeben. Ebenso das Treppenhaus im Keller und im Erdgeschoß.

    Im Dachgeschoß habe ich aus den Bauunterlegen die berechneten 51,6 m² als Wohnraum angegeben. Doch es gibt zwei weitere Räume bzw. Dachbodenumfänge, die nicht ausgebaut sind. Im größeren Dachbodenraum ist nur der Fußboden mit Styropor wegen der Wärmedämmung ausgelegt. Der Dachbereich ist offen und nicht gedämmt. Im zweiten, dem kleineren Raum, ist der Boden gedämmt und mit Estrich versehen. hat aber keine Heizung Auch der Dachbereich ist gedämmt und verkleidet. Der Raum besitzt kein Fenster, hat aber zwei große Schrägen.
    Sind nun diese beiden Räume oder ein einzelner als Nutzfläche anzugeben?


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Peter

    #2
    Im Keller sind die 4 Kellerräume Waschkeller, Vorratskeller, Bastelkeller und großer Keller mit insges. 61 m² als Nutzfläche anzugeben.
    Meiner Meinung gilt auch in Niedersachsen, dass Nutzflächen im Haus, die nicht zur Wohnfläche rechnen, nicht anzugeben sind. In der Hilfe heißt es dazu:

    Zubehörräume

    Die Grundflächen von zur Wohnung gehörenden Zubehörräumen innerhalb des Wohngebäudes brauchen Sie nicht in der Erklärung einzutragen.
    Zubehörräume sind unter anderem:
    • Kellerräume,
    • Abstellräume,
    • Waschküchen und Trockenräume,
    • Bodenräume und
    • Heizungsräume.
    .
    Darunter fällt auch der nicht ausgebaute Dachboden !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für Deine Antwort.

      Aber warum sind dann in Niedersachsen bei der Grundsteuererklärung die Nutzflächen explizit anzugeben?
      Ich habe auch über Elster beim Finanzamt vor gut einer Woche dazu nachgefragt und leider bis heute keine
      Antwort erhalten.

      Wenn diese Flächen nicht anzugeben sind, warum wird dann extra danach gefragt?
      Das scheint mir in anderen Bundesländern eben nicht der Fall zu sein, nur eben in Niedersachsen.
      Und ich finde nirgendwo eine verbindliche Aussage darüber!
      Die ländereigenen Finanzämter machen es den Bürgern hier mehr als unnötig schwer.
      Ich kann ja meine Grundsteuer nicht absenden, bevor ich dazu eine rechtsverbindliche Aussage habe.

      Ich gehe davon aus, dass nun die meisten Eigentümer hier wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben
      machen und dafür dann auch später belangt werden.

      Vielen Dank

      Peter

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        #4
        Ich gehe davon aus, dass nun die meisten Eigentümer hier wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben machen
        Das wird sicher so sein, aber verhindern lässt sich das sowieso nicht

        Die Abfrage von Nutzflächen erfolgt in alles Bundesländern. Es gibt ja auch Wohnhäuser, in denen eine Praxis untergebracht oder ein

        kleiner Laden. Solche Nutzflächen fließen immer in die Bemessungsgrundlage ein. Man muss eben unterscheiden, ob es um Zubehörräume

        zu einer Wohnung geht oder um gewerbliche Nutzflächen. Die Hilfe enthält eine verbindliche Aussage, ob Nutzflächen bewertungserheblich

        sind oder nicht. Man muss die Hilfe vollständig lesen, bevor man die Formulare ausfüllt, Grundlage der Hilfe ist die amtliche Anleitung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24,

          vielen Dank für Deine Antworten.

          Dann werde ich nun meine Grundsteuererklärung ohne eine Angabe von Nutzflächen (da ich ja keinerlei gewerbliche Flächen habe)
          absenden!!!

          Nochmals vielen Dank für die Klarstellung, die mir nun doch sehr geholfen hat.

          Peter

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