Wir haben ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 m2 nach WoFlV berechnet! Meine Frage, die Nutzfläche ist dann die Wohnfläche addiert mit den Quadratmeterzahlen z. B. des Kellers und unbebauter Dachboden usw. ??????
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Grundsteuer Hessen - Nutzfläche Einfamilienhaus
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Die außerhalb der Wohnung liegenden Nutzflächen innerhalb des Hauses, wie z. B. Kellerräume rechnen in der Regel
nicht zur Wohnfläche und fallen unter den Tisch. Bei einer Nutzung von Flächen für gewerbliche Zwecke wäre es anders.
https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
Hallo Charlie, vielen Dank für Ihre Antwort! Leider hilft sie mir nicht großartig weiter, da ich wissen möchte was zur Nutzungsfläche nach DIN 277 gehört? Wird da der Keller mitgerechnet?
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Ich glaube, ich verstehe
Für andere als zu Wohnzwecken genutzte Gebäude(teile) müssen Sie die aktuelle Nutzungsfläche erklären. ...
Zu den Nutzungsflächen zählen Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind.
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