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Grundsteuer Hessen - Nutzfläche Einfamilienhaus

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    Grundsteuer Hessen - Nutzfläche Einfamilienhaus

    Wir haben ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 m2 nach WoFlV berechnet! Meine Frage, die Nutzfläche ist dann die Wohnfläche addiert mit den Quadratmeterzahlen z. B. des Kellers und unbebauter Dachboden usw. ??????


    #2
    Die außerhalb der Wohnung liegenden Nutzflächen innerhalb des Hauses, wie z. B. Kellerräume rechnen in der Regel

    nicht zur Wohnfläche und fallen unter den Tisch. Bei einer Nutzung von Flächen für gewerbliche Zwecke wäre es anders.

    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie, vielen Dank für Ihre Antwort! Leider hilft sie mir nicht großartig weiter, da ich wissen möchte was zur Nutzungsfläche nach DIN 277 gehört? Wird da der Keller mitgerechnet?

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        #4
        Ich glaube, ich verstehe
        Für andere als zu Wohnzwecken genutzte Gebäude(teile) müssen Sie die aktuelle Nutzungsfläche erklären. ...

        Zu den Nutzungsflächen zählen Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind.
        grundlegend anders als du.

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