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Grundsteuer - NRW Grundstück mit Einfamilienhaus und Gewerbehalle

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    Grundsteuer - NRW Grundstück mit Einfamilienhaus und Gewerbehalle

    Ich habe ein Grundstück mit Einfamilienhaus und Gewerbehalle, beides an versch. Mieter vermietet. Grundstücksart, Angaben zu den Objekten: ich bekomme immer Fehlermeldungen Wer kann mir helfen?
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    Diese Galerie hat 4 Bilder

    #2
    Zunächst ist die Grundstücksart zu klären

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    Vermutlich wird ein gemischt genutzes Grundstück vorliegen "Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind"

    Dieses ist dann im Sachwertverfahren zu bewerten:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html

    Wenn Sie also Angaben zum Ertragswert und Sachwertverfahren mach produzieren Sie schon den ersten Fehler.

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      #3
      Man muss zunächst die gesamten Wohn- und Nutzflächen addieren und ausrechnen, ob die gewerbliche Nutzfläche unter 50% der

      Gesamtfläche liegt. Dann könnte es noch als Einfamilienhaus durchgehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Man muss zunächst die gesamten Wohn- und Nutzflächen addieren und ausrechnen, ob die gewerbliche Nutzfläche unter 50% der

        Gesamtfläche liegt. Dann könnte es noch als Einfamilienhaus durchgehen.
        Dann wären wir im Ertragswertverfahren. Dann entfallen aber die Angaben zum Sachwertverfahren und die Nutzflächen sind als Wohnflächen zu erfassen.

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          #5
          Muss denn nicht zwischen Geweblicher und privater Vermietung unterschieden werden?
          Für die gewerbliche Vermietung fällt doch Umsatzsteuer an. Oder ist das für die Grundsteuer nicht relevant?

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            #6
            Oder ist das für die Grundsteuer nicht relevant?
            Bei der Grundsteuer geht es zunächst einmal darum, ein bebautes Flurstück einer Grundstücksart zuzuordnen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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