Ich habe ein Grundstück mit Einfamilienhaus und Gewerbehalle, beides an versch. Mieter vermietet. Grundstücksart, Angaben zu den Objekten: ich bekomme immer Fehlermeldungen Wer kann mir helfen?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer - NRW Grundstück mit Einfamilienhaus und Gewerbehalle
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Zunächst ist die Grundstücksart zu klären
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
Vermutlich wird ein gemischt genutzes Grundstück vorliegen "Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind"
Dieses ist dann im Sachwertverfahren zu bewerten:
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__250.html
Wenn Sie also Angaben zum Ertragswert und Sachwertverfahren mach produzieren Sie schon den ersten Fehler.
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Man muss zunächst die gesamten Wohn- und Nutzflächen addieren und ausrechnen, ob die gewerbliche Nutzfläche unter 50% der
Gesamtfläche liegt. Dann könnte es noch als Einfamilienhaus durchgehen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Man muss zunächst die gesamten Wohn- und Nutzflächen addieren und ausrechnen, ob die gewerbliche Nutzfläche unter 50% der
Gesamtfläche liegt. Dann könnte es noch als Einfamilienhaus durchgehen.
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Oder ist das für die Grundsteuer nicht relevant?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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