Ich habe ein Grundstück mit Einfamilienhaus und Gewerbehalle, beides an versch. Mieter vermietet. Grundstücksart, Angaben zu den Objekten: ich bekomme immer Fehlermeldungen Wer kann mir helfen?
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer - NRW Grundstück mit Einfamilienhaus und Gewerbehalle
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Zunächst ist die Grundstücksart zu klären
Vermutlich wird ein gemischt genutzes Grundstück vorliegen "Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind"
Dieses ist dann im Sachwertverfahren zu bewerten:
Wenn Sie also Angaben zum Ertragswert und Sachwertverfahren mach produzieren Sie schon den ersten Fehler.
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Man muss zunächst die gesamten Wohn- und Nutzflächen addieren und ausrechnen, ob die gewerbliche Nutzfläche unter 50% der
Gesamtfläche liegt. Dann könnte es noch als Einfamilienhaus durchgehen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Man muss zunächst die gesamten Wohn- und Nutzflächen addieren und ausrechnen, ob die gewerbliche Nutzfläche unter 50% der
Gesamtfläche liegt. Dann könnte es noch als Einfamilienhaus durchgehen.
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Oder ist das für die Grundsteuer nicht relevant?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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