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Grundsteuer Nebengebäüde

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    Grundsteuer Nebengebäüde

    Hallo...auf meinem Grundstück steht ein Haus und eine Scheune mit 140m². Eintragung des EFH ging ohne Probleme, Die Scheune wird als Lagerstelle genutzt, dient nicht zu Wohnzwecken.
    Kann im Elsterformlar keinen Abschnitt finden, wo ich sie eintragen kann, wo und ob überhaupt?

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      mecklenburg vorpommern

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        #4
        Da gilt Bundesrecht. Wie groß sind die gesamten Wohn- und Nutzflächen ?

        Ob es bei Ein- oder Zweifamilienhaus bleibt, regelt § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ok... wird jetzt aktuell aber nicht als 2 Familienhaus gewertet.
          Einfamilienhaus hat auch so 140 m2.

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            #6
            Einfamilienhaus hat auch so 140 m2.
            Dann gilt ebenfalls die 50%-Regel: Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche

            zu anderen als Wohnzwecken
            mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

            Das musst du selbst beurteilen, das können wir nicht. Falls es beim Einfamilienhaus bleibt, musst du die Nutzfläche der Wohnfläche

            hinzurechnen. Falls ein Gemischt genutztes Grundstück daraus wird, musst du Angaben zum Sachwert machen und zwar für alles.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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